Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Ansprechstellen | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) |
Internet | |
Antragsteller | kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände, Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen und Kirchen, Unternehmen, Contractoren, sonstige juristische Personen des Privatrechts einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften, Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige |
Förderungen | Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden: |
Fördervoraussetzung | - Investitionsvorhaben auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland |
Förderhöhe | 1. bis 5.: entweder Zuschüsse oder Darlehen (bis 100 %) bezogen auf die förderfähigen Kosten (bis 1.000 € pro m² Nettogrundfläche und max. 15 Mio. €); entsprechend werden Zuschüsse oder Tilgungszuschüsse von 20 % (1., 2. u. 5.) bzw. zwischen 20 und 40 % (für 3.; ggf. zzgl. 10 % Austauschprämie bei Ausbau eines Ölkessels) gewährt. Kumulierung: mit dem EEG und der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung ausgeschlossen, mit KWKG zulässig, jedoch in Summe max. 60 % |
Fristen | keine Fristen; Anträge sind entweder beim BAFA (Zuschuss) oder bei der KfW (Kredit) zu stellen; Geltungsdauer bis 31.12.2030 |
Dokumente |
