Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Ansprechstellen

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Internet

BEG EM

Antragsteller

kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände, Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen und Kirchen, Unternehmen, Contractoren, sonstige juristische Personen des Privatrechts einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften, Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige

Förderungen

Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden:
1. Gebäudehülle: Dämmung, Austausch von Fenstern und Türen, sommerlicher Wärmeschutz
2. Anlagentechnik: Lüftung, Smart-Home-Systeme (nur Wohngebäude), Gebäudeautomatisierung (nur NWG), Kältetechnik (nur NWG) und Beleuchtung (nur NWG)
3. Wärmeerzeugung: Biomasse-Anlagen, Wärmepumpen, Solarkollektoren, EE-Hybridheizungen, innovative regenerative Systeme, Gebäudenetz (bei Anteil von mindestens 55 % [bzw. 75%] erneuerbarer Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme: Fördersatz 30% [bzw. 35%]) und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz (bei Anteil von mindestens 25 %  [bzw. 55%] erneuerbarer Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme oder wenn das Wärmenetz/die Wärmenetze einem Primärenergiefaktor von höchstens 0,6  [bzw. 0,25] aufweist: Fördersatz 30%  [bzw. 35%, erhöhte Förderung auch bei Vorliegen eines Transformationsplans nach BEW]), Gas-Brennwertheizungen (als Gas-Hybridheizungen in Kombination mit erneuerbarer Wärme oder als „Renewable Ready“ bei Einbau regenerativer Erzeuger innerhalb von zwei Jahren; Erneuerbare-Anteil jeweils mindestens 25 % der Heizlast)
4. Visualisierung
5. Heizungsoptimierung
6. Fachplanung und Baubegleitung

Fördervoraussetzung

- Investitionsvorhaben auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
- Die geförderte Maßnahme trägt zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes bei
- Die geförderten Anlagen oder durch die Einzelmaßnahme energetisch optimierten Gebäudeteile sind mindestens zehn Jahre zweckentsprechend zu nutzen.
- Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro (brutto).
- Besondere Fördervoraussetzungen gelten zudem für Contractoren.

Förderhöhe

1. bis 5.: entweder Zuschüsse oder Darlehen (bis 100 %) bezogen auf die förderfähigen Kosten (bis 1.000 € pro m² Nettogrundfläche und max. 15 Mio. €); entsprechend werden Zuschüsse oder Tilgungszuschüsse von 20 % (1., 2. u. 5.) bzw. zwischen 20 und 40 % (für 3.; ggf. zzgl. 10 % Austauschprämie bei Ausbau eines Ölkessels) gewährt.
6.: Förderquote von 50 % bei förderfähigen Kosten von bis zu 5 € pro m² Nettogrundfläche und max. 20.000 €
1 bis 3.: Bonus von 5 %, dient die Maßnahme der Umsetzung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)

Kumulierung: mit dem EEG und der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung ausgeschlossen, mit KWKG zulässig, jedoch in Summe max. 60 %

Fristen

keine Fristen; Anträge sind entweder beim BAFA (Zuschuss) oder bei der KfW (Kredit) zu stellen; Geltungsdauer bis 31.12.2030

Dokumente

Richtlinie BEG EM