Unsere Themen
- Kommunaler Klimaschutz
- Energiemanagement
- Contracting
- Wärmewende
- Zukunft Altbau
- Photovoltaik
- Nachhaltige Mobilität
Ansprechstellen | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) |
Internet | |
Antragsteller | kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände, Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen und Kirchen, Unternehmen, Contractoren, sonstige juristische Personen des Privatrechts, Privatpersonen, freiberuflich Tätige |
Förderungen | 1. Neubau oder Ersterwerb eines KfW Effizienzhaus 55 oder 40 |
Förderhöhe | 1. u. 2.: entweder Zuschüsse oder Darlehen (bis 100 %) bezogen auf die förderfähigen Kosten (bis 2.000 € pro m² Nettogrundfläche, max. 30 Mio. €); entsprechend werden Zuschüsse oder Tilgungszuschüsse bis 22,5 % (Neubau KfW 40 EE oder NH) bzw. 50 % (Sanierung KfW 40 EE oder NH) gewährt. Kumulierung: mit EEG ausgeschlossen, mit KWKG zulässig, jedoch in Summe max. 60 % |
Fristen | löst zum 1.07.2021 die KfW-Programme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren von Nichtwohngebäuden ab; alle Anträge sind bis 31.12.2022 bei der KfW zu stellen, ab 1.01.2023 ist für Zuschussanträge das BAFA zuständig; Geltungsdauer bis 31.12.2030 |
Dokumente |