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Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Ansprechstellen

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Internet

BEG NWG

Antragsteller

kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände, Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen und Kirchen, Unternehmen, Contractoren, sonstige juristische Personen des Privatrechts, Privatpersonen, freiberuflich Tätige

Förderungen

1. Neubau oder Ersterwerb eines KfW Effizienzhaus 55 oder 40
2. Sanierung zu einem Effizienzhaus Denkmal, 100, 70, 55 und 40
3a. Fachplanung und Baubegleitung
3b. Zertifizierungen gemäß dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“
(mit den Zusätzen EE – bei mehr als 55 % erneuerbare Wärme und Kälte aus EE und/oder unvermeidbarer Abwärme – bzw. NH – bei Erreichen eines Nachhaltigkeitszertifikats – werden die Effizienzhausstufen weiter differenziert)

Förderhöhe

1. u. 2.: entweder Zuschüsse oder Darlehen (bis 100 %) bezogen auf die förderfähigen Kosten (bis 2.000 € pro m² Nettogrundfläche, max. 30 Mio. €); entsprechend werden Zuschüsse oder Tilgungszuschüsse bis 12,5 % (Neubau KfW 40 EE oder NH) bzw. 50 % (Sanierung KfW 40 EE nur noch NH) gewährt.
3a und 3b.: Förderquote von 50 % bei förderfähigen Kosten von jeweils bis 10 € pro m² Nettogrundfläche und max. 40.000 €

Kumulierung: mit EEG ausgeschlossen, mit KWKG zulässig, jedoch in Summe max. 60 %

Fristen

keine Fristen; alle Anträge sind bis 31.12.2022 bei der KfW zu stellen, ab 1.01.2023 ist für Zuschussanträge das BAFA zuständig; Geltungsdauer bis 31.12.2030

Zur Info: Ab 2023 soll ein neues Förderprogramm zum "klimafreundlichen Bauen" aufgelegt werden.

Zeitweiser Programmstopp zwischen 24.01.2022 und 21.04.2022: Für Sanierungsmaßnahmen wurde der Stopp am 22.02.2022 aufgehoben. Ab 21.04.2022 wurde aufgrund der weitgehend bereits ausgeschöpften Mittel die Neubauförderung lediglich für den Typ Effizienzhaus 40 (EH 40) wieder gestartet, allerdings nur für Objekte mit Qualitäts¬siegel Nach¬haltiges Gebäude (QNG) und mit verringerten Fördersätzen (12,5% Tilgungszuschuss). Für nicht kommunale Antragsteller existiert seitdem nur noch als Kreditvariante (KfW 263), während kommunale Antragsteller zwischen Zuschuss und Kredit wählen können (KfW 464 bzw. 264).

Dokumente

Richtlinie BEG NWG