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Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb

Ansprechstellen

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

Internet

Bundesförderung für Energieeffizienz

Antragsteller

Kommunale und private Unternehmen, freiberuflich Tätige, Contractoren

Förderungen

Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen. Die Maßnahmen müssen zur Erhöhung der Energie- oder Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung und Vermeidung des fossilen Energieverbrauchs oder CO2-intensiver Ressourcen in Unternehmen beitragen. Die investiven Maßnahmen müssen kompatibel mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität 2045 sein und dürfen keine Lock-In-Effekte in Bezug auf fossile Technologien bedeuten. Förderfähig sind darüber hinaus Kosten für die Erstellung eines Einsparkonzepts sowie die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Energieberater.

Förderhöhe

bis zu 60 % (bei der investiven Maßnahme bezogen auf die Mehrkosten) und max. 10 Mio. € je Vorhaben;
zentrales Kriterium für die Förderentscheidung ist die je Fördereuro erreichte CO2-Einsparung pro Jahr („Fördereffizienz“).

Fristen

28. Februar 2022 (jährlich mehrere Stichtage; maximale Geltungsdauer: 31.12.2026)