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Gründung und Fortführung von Klimaschutzarbeitskreisen

Ansprechstellen

Ministerium für Umwelt, Klima und Energie­wirt­schaft Baden-Württemberg (UM), Nachhaltigkeitsbüro der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)

Internet

Klimaschutz-Arbeitskreise

Antragsteller

Kommunen

Förderungen

1. Auftaktveranstaltung und bis zu drei Arbeitskreissitzungen zur Gründung und zum Aufbau von ehrenamtlichen Energie- und Klimaschutzarbeitskreisen,

2. Perspektivsitzung für deren Fortführung (einmal pro Jahr)

Förderhöhe

für 1: max. 1.500 € für Moderationskosten, bei Durchführung durch mehrere kleine Kommunen weitere max. 500 € für dritte AK-Sitzung

für 2: max. 500 € für Moderationskosten

Fristen

keine Fristen