Link zur Startseite

Klimaschutz mit System

Ansprechstellen

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM), L-Bank

Internet

Klimaschutz mit System

Antragsteller

Kommunen, kommunale Zweckverbände und Eigenbetriebe; Unternehmen und sonstige juristische Personen des privaten Rechts können ebenfalls gefördert werden, wenn die vorgeschlagene Maßnahme aus konzeptionellen Vorarbeiten der Kommune abgeleitet ist und unter Einbeziehung einer kommunalen Stelle umgesetzt werden soll. Die gemeinsame Antragstellung durch mehrere Antragsteller (Konsortium) und Contracting-Vorhaben sind zulässig.

Förderungen

Ambitionierte Klimaschutzprojekte mit hoher CO2-EInsparung, die systematisch erarbeitet wurden und auf andere Kommunen gut übertragbar sind. Das Programm richtet sich sowohl an investive als auch nicht-investive Vorhaben sowie an Maßnahmenkombinationen, bei denen investive und bewusstseinsbildende Komponenten Hand in Hand gehen.

Förderhöhe

im Regelfall bis zu 80 % für investive und nicht-investive Vorhaben; für Maßnahmen mit Modellcharakter, die auf andere Vorhaben übertragbar sind und eine besondere Vorbildwirkung aufweisen, kann der Fördersatz um 10 % angehoben werden; i.d.R. max. 3 Mio. Euro je Vorhaben, der Höchstbetrag kann im Einzelfall und mit Zustimmung des Umweltministeriums erhöht werden.

Fristen

Projektskizzen: 15.02.2021
(Laufzeit: 31.12.2022)