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KLIMOPASS

Ansprechstellen

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM), L-Bank

Internet

KLIMOPASS

Antragsteller

Kommunen, Landkreise, Regionalverbände, Nachbarschafts- und Zweckverbände, Gemeindeverwaltungsverbände, kommunale Unternehmen, kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts, kleine und mittlere Unternehmen sowie eingetragene Vereine und Träger von Heimen, Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten

Förderungen

Anpassung an den Klimawandel:
1. Beratung, Informationsveranstaltungen und Schulungsmaßnahmen
2. Klimaanalysen, Verwundbarkeitsuntersuchungen, Anpassungskonzepte, Planungsgrundlagen, Machbarkeitsstudien
3. Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen

Förderhöhe

1: Beratung bis 80 %; Schulungsmaßnahmen mit Festbeträgen von 500 € (halbtägig) bzw. 800 € (ganztägig) für max. 5 Veranstaltungen pro Jahr 2: bis zu 65 %, es greifen diverse Obergrenzen
3: bis zu 50 % u. max. 100.000 €, Modellprojekte bis zu 60 % u. max. 200.000 €

Für Unterzeichner des Klimaschutzpakts BW erhöht sich der Zuschuss um 10 % bis zum Maximalbetrag.

Fristen

Geltungsdauer 31.12.2024; Die Förderrichtlinien werden derzeit überarbeitet. Neue Abgabefristen werden demnächst mitgeteilt.