KLIMOPASS
Ansprechstellen | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM), L-Bank |
Internet | |
Antragsteller | Kommunen, Landkreise, Regionalverbände, Nachbarschafts- und Zweckverbände, Gemeindeverwaltungsverbände, kommunale Unternehmen, kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts, kleine und mittlere Unternehmen sowie eingetragene Vereine und Träger von Heimen, Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten |
Förderungen | Anpassung an den Klimawandel: |
Förderhöhe | 1: Beratung bis 80 %; Schulungsmaßnahmen mit Festbeträgen von 500 € (halbtägig) bzw. 800 € (ganztägig) für max. 5 Veranstaltungen pro Jahr 2: bis zu 65 %, es greifen diverse Obergrenzen |
Fristen | Geltungsdauer 31.12.2024; Die Förderrichtlinien werden derzeit überarbeitet. Neue Abgabefristen werden demnächst mitgeteilt. |