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Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen (Kälte-Klima-Richtlinie)

Ansprechstellen

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Internet

Kälte-Klima-Richtlinie

Antragsteller

Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Unternehmen, Schulen, Krankenhäuser, kirchliche Einrichtungen, Contractoren

Förderungen

Gefördert wird die Neuerrichtung, Voll- oder Teilsanierung
1. von stationären Kälte- und Klimaanlagen (ab 1 kW Kälteleistung), die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden. Ergänzende Komponenten, beispielsweise Wärmepumpen sowie Wärme- und Kältespeicher, können mit gefördert werden.
2. von Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Schienenfahrzeugen, wobei Kohlenstoffdioxid als Kältemittel einzusetzen ist.

Förderhöhe

abhängig von Maßnahme (komplexes Berechnungsverfahren), max. 50 % und bis zu 150.000 €  

Fristen

keine Fristen (Geltungsdauer bis 31.12.2023)