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Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie)

Ansprechstellen

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), Projektträger Jülich (PtJ)

Internet

Kommunalrichtlinie

Antragsteller

Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse, öffentliche Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen, Religionsgemeinschaften, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, (für investive Förderschwerpunkte) zudem kulturelle Einrichtungen, Sportvereine und Werkstätten für behinderte Menschen

Förderungen

Aktuelle Förderschwerpunkte:
1. Fokusberatung zum Klimaschutz
2. Energie- und Umweltmanagementsysteme
3. Energiesparmodelle
4. Kommunale Netzwerke
5. Potenzialstudien
6. Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement
Investive Förderschwerpunkte:
1. Beleuchtung und Belüftung
2. Nachhaltige Mobilität
3. Abfallentsorgung, Kläranlagen und Trinkwasserversorgung
4. Maßnahmen in Rechenzentren
5. Zusätzliche Maßnahmen

Förderhöhe

Abhängig von der Art des Vorhabens, bis zu 100 % für finanzschwache Kommunen; bis zu 15 % mehr für Antragsteller aus vier definierten Braunkohlerevieren; ab 1.03.2020 um 20 % erhöhte Förderquoten für Radabstellanlagen in Bahnhofsnähe (max. 100 m); im Zeitraum 01.08.2020 bis 31.12.2021 gelten für alle Förderschwerpunkte um 10 Prozent erhöhte Förderquoten.

Fristen

Antragstellung ab dem 1.01.2020 ganzjährig möglich.
Ab 1.01.2022 gilt eine neue Kommunalrichtlinie (Geltungsdauer bis 31.12.2027). Die Richtlinie und alle Neuerungen unter Kommunalrichtlinie 2022. Ab 1.01.2022 werden wir Ihnen die Inhalte an dieser Stelle bereitstellen.