Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie)
Ansprechstellen | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), Projektträger Jülich (PtJ) |
Internet | |
Antragsteller | Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse, öffentliche Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen, Religionsgemeinschaften, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, (für investive Förderschwerpunkte) zudem kulturelle Einrichtungen, Sportvereine und Werkstätten für behinderte Menschen |
Förderungen | Aktuelle Förderschwerpunkte: |
Förderhöhe | Abhängig von der Art des Vorhabens, bis zu 100 % für finanzschwache Kommunen; bis zu 15 % mehr für Antragsteller aus vier definierten Braunkohlerevieren; ab 1.03.2020 um 20 % erhöhte Förderquoten für Radabstellanlagen in Bahnhofsnähe (max. 100 m); im Zeitraum 01.08.2020 bis 31.12.2021 gelten für alle Förderschwerpunkte um 10 Prozent erhöhte Förderquoten. |
Fristen | Antragstellung ab dem 1.01.2020 ganzjährig möglich. |