Link zur Startseite

Wiedervermietungsprämie

Ansprechstellen

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW), Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH

Internet

Wiedervermietungsprämie

Antragsteller

Kommunen

Förderungen

Kommunale Aktivitäten im Bereich der Beratung und Vermittlung, die zur Wiedervermietung von leerstehendem Wohnraum geführt haben. Es muss sich um einen Leerstand handeln, der bereits bei Inkrafttreten des Förderprogramms und zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 9 Monate bestand.

Förderhöhe

Die Prämie beträgt zwei Nettomonatskaltmieten, maximal 2.000 Euro je weitervermieteter Wohnung.

Fristen

31. Dezember 2021; Anträge sind innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Mietvertrages zu stellen.