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Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in der Wirtschaft und in Kommunen (E-Lastenrad-Richtlinie)

Ansprechstellen

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Internet

E-Lastenrad-Richtlinie

Antragsteller

Kommunen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, private Unternehmen, Genossenschaften, Freiberufler, Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen), rechtsfähige Vereine und Verbände

Förderungen

Gefördert wird die Anschaffung von Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (nicht zum Personentransport oder von privaten Zwecken).

Förderhöhe

Zuschuss in Höhe von 25 % der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenanhänger mit E-Antrieb. Weitere Voraussetzungen sind der BAFA-Seite oder der Richtlinie vom 29.01.2021 zu entnehmen.

Fristen

1.03.2021 bis 31.12.2024 (Geltungsdauer; elektronisches Antragsverfahren)