Erschließung offener Mobilitätsdaten durch Kommunen

Ansprechstellen

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW), zuständiges Regierungspräsidium

Internet

Kommunenförderung

Antragsteller

Gemeinden, Städte sowie Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg und deren kommunale Unternehmen. Bei der Leistungserbringung durch Dritte ist insbesondere an private Betreiber von Mobilitätsdienstleistungen im Bereich Fahrzeug-Sharing sowie an Akteure aus dem Markt der Parkraumbewirtschaftung zu denken, ferner an IT- und Beratungspartner aus Wirtschaft und angewandter Forschung.

Förderungen

Gefördert werden Projekte in kommunaler Federführung, die unter Nutzung von Mobi-Data BW die Verfügbarkeit, Qualitätssicherung und Anwendung von Mobilitätsdaten aus den Bereichen Fahrzeug-Sharing und Parkraum verbessern. Gefördert werden können Sachkosten zur Beschaffung von Datensätzen, von Software, Hardware, Dienstleistungen von Drittanbietern sowie Entwicklungskosten zur Nutzung der gewonnenen Daten.

Förderhöhe

maximal 50 % und bis zu 150.000 € pro Projekt und Antragsteller

Fristen

31.10.2021 und 30.04.2022; die Antragsprüfung sowie die Bewilligung der Förderung erfolgt durch das jeweils zuständige Regierungspräsidium.