Link zur Startseite

Förderung E-Lastenräder

Ansprechstellen

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), L-Bank

Internet

Förderung E-Lastenräder

Antragsteller

Kommunen, Unternehmen, Körperschaften des privaten Rechts, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen

Förderungen

Anschaffung von Elektro-Lastenrädern und Elektro-Lastenanhängern

Förderhöhe

max. 25 % und bis zu 3.000 € pro Elektro-Lastenrad

Fristen

keine Fristen; bis 31.12.2021 können auch bereits angeschaffte Lastenräder gefördert werden (frühestens am 1.08.2020)