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Klimaschutz durch Radverkehr

Ansprechstellen

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), Projektträger Jülich (PtJ)

Internet

Klimaschutz durch Radverkehr

Antragsteller

alle juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts; für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt 

Förderungen

Gefördert werden modellhafte, investive Projekte zur Verbesserung der Radverkehrssituation in definierten Gebieten und in verschiedenen Themenbereichen, darunter Alltagsmobilität, Wirtschaftsverkehr und Freizeitverkehr. Die Projekte sollen sich durch eine hohe Treibhausgasminderung, eine bundesweite Übertragbarkeit sowie ein hohes regionales Ausweitungspotenzial auszeichnen.

Förderhöhe

Nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von max. 80 % (100 % für finanzschwache Kommunen) und von 200.000 € bis 10,0 Mio. €; im Zeitraum 01.09.2020 bis 31.12.2022 gelten um 10 % erhöhte Förderquoten (oben bereits berücksichtigt).

Fristen

Projektskizzen können jeweils vom 01.03 bis 30.04 sowie vom 01.09 bis 31.10 eines Jahres eingereicht werden (Geltungsdauer: 31.12.2023)