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Ladeinfrastruktur vor Ort

Ansprechstellen

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)

Internet

Ladeinfrastruktur

Antragsteller

Gebietskörperschaften, KMU (insb. kleine Stadtwerke, Einzelhandel, Hotel- und Gastgewerbe), natürliche Personen

Förderungen

1. Errichtung von öffentlich* zugänglicher Normalladeinfrastruktur (bis 22 kW) oder Schnellladeinfrastruktur (bis 50 kW) an neuen Standorten
2. Netzanschluss

* Eine Förderung ist auch bei nicht ununterbrochener öffentlicher Zugänglichkeit möglich, mindestens jedoch werktags für jeweils 12 Stunden.

Förderhöhe

für 1: max. 80 % und bis 4.000 € bei Ladepunkten bis 22 kW und bis 16.000 € bei Ladepunkten über 22 und bis 50 kW
für 2. max. 80 % und max. 10.000 € für den Netzanschluss an das Niederspannungsnetz bzw. max. 100.000 € bei Anschluss an das Mittelspannungsnetz, auch in Kombination mit einem Pufferspeicher

Fristen

12.04.2021 bis 31.12.2021, Geltungsdauer bis 31.12.2022