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Maßnahmen zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe

Ansprechstellen

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), VDI/VDE Innovation + Technik GmbH, Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)

Internet

regenerative Kraftstoffe

Antragsteller

kommunale Unternehmen, Unternehmen (insb. KMU), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen; in begründeten Fällen auch gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine

Förderungen

Weiterentwicklung von strombasierten Kraftstoffen im Rahmen von
1. Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben bzw. Durchführbarkeitsstudien,
2. Innovationsclustern,
3. Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen.

Förderhöhe

Zuschuss an den zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben; bei Vorhaben ohne wirtschaftliches Interesse bis zu 100 %, FuE-Vorhaben im Rahmen industrieller Forschung oder Durchführbarkeitsstudien bis 50 %, bei experimenteller Entwicklung bis 25 %.

Fristen

jährliche Stichtage am 31. März und 30. September (Projektskizzen), Geltungsdauer der Förderrichtlinie bis 31.12.2024