Förderung von investiven Maßnahmen zur klimafreundlichen gewerblichen Nahmobilität (Mikro-Depot-Richtlinie)
Ansprechstellen | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), Projektträger Jülich (PtJ) |
Internet | |
Antragsteller | private Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung als Eigentümer, Mieter / Pächter geeigneter Flächen; Konsortien sind ausdrücklich erwünscht |
Förderungen | Gefördert werden infrastrukturelle Investitionen, die eine modellhafte Nutzbarmachung von Flächen und Räumen zum Ziel haben, um dort den Betrieb von Mikro-Depots zur Abwicklung von KEP-Verkehren durch lokal emissionsfreie Fahrzeuge (Lastenkarren, Lastenräder, elektrische Fahrzeuge o.ä.) „auf der letzten Meile“, auch branchen- und anbieterübergreifend, zu ermöglichen. Definitionen: |
Förderhöhe | Zuschuss in Höhe von max. 40 % der förderfähigen Kosten, minimal 20.000 Euro (Bagatellgrenze) |
Fristen | Projektskizzen können in den Jahren 2021 bis 2023 jeweils vom 1.03 bis 31.05 eingereicht werden |