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Förderung von investiven Maßnahmen zur klimafreundlichen gewerblichen Nahmobilität (Mikro-Depot-Richtlinie)

Ansprechstellen

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), Projektträger Jülich (PtJ)

Internet

Mikro-Depot-Richtlinie

Antragsteller

private Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung als Eigentümer, Mieter / Pächter geeigneter Flächen; Konsortien sind ausdrücklich erwünscht

Förderungen

Gefördert werden infrastrukturelle Investitionen, die eine modellhafte Nutzbarmachung von Flächen und Räumen zum Ziel haben, um dort den Betrieb von Mikro-Depots zur Abwicklung von KEP-Verkehren durch lokal emissionsfreie Fahrzeuge (Lastenkarren, Lastenräder, elektrische Fahrzeuge o.ä.) „auf der letzten Meile“, auch branchen- und anbieterübergreifend, zu ermöglichen.

Definitionen:
- Unter der „letzten Meile“ wird der Transport der Sendungen vom letzten Umschlagplatz zum Bestimmungsort (Endkunde) verstanden.
- Ein Mikro-Depot ist im Sinne dieser Richtlinie ein Raum, in dem logistische Umschlagprozesse zur Abwicklung der letzten Meile mit Hilfe von lokal emissionsfreien Fahrzeugen vorgenommen werden.

Förderhöhe

Zuschuss in Höhe von max. 40 % der förderfähigen Kosten, minimal 20.000 Euro (Bagatellgrenze)

Fristen

Projektskizzen können in den Jahren 2021 bis 2023 jeweils vom 1.03 bis 31.05 eingereicht werden