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Förderrichtlinie mFUND

Ansprechstellen

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), TÜV Rheinland Consulting/ VDI VDE Innovation + Technik GmbH

Internet

mFUND

Antragsteller

Gebietskörperschaften, Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Ein-richtungen des Bundes und der Länder, Stiftungen, Vereine, rechtlich unselbstständige Bundesbehörden und -einrichtungen mit FuE-Aufgaben.

Förderungen

Gefördert werden FuE-Projekte, die systematisch Nutzungs- und Vernetzungsmöglichkeiten von Datenbeständen des BMVI über den ursprünglichen amtlichen Erhebungszweck hinaus untersuchen, verschiedene Datenquellen vernetzen bzw. neue erschließen und auf dieser Basis innovative Anwendungsmöglichkeiten im Mobilitätskontext entwickeln.

Förderlinie 1: kleine Forschungsprojekte, Vorstudien, Machbarkeitsstudien, Konzeptstudien

Förderlinie 2: angewandte Forschung, experimentelle Entwicklung

Mikroprojekte können hiervon  unabhängig im Rahmen gesonderter Förderaufrufe gefördert werden.

Förderhöhe

Zuschuss bis 100 % (für Unternehmen in der Regel geringer) und max. 200.000 € (Förderlinie 1) bzw. max. 3 Mio. € (Förderlinie 2)

Fristen

Offener Förderaufruf für Förderlinie 1: 31.01.2022 (Projektskizzen)
(Geltungsdauer der Richtlinie bis max. 31.12.2025)