Öffentlich zugängliche Wasserstofftankstellen im Straßenverkehr mit Schwerpunkt Nutzfahrzeuge
Ansprechstellen | Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Projektträger Jülich (PtJ), Nationale Organisation Wasserstoff und Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH) |
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Antragsteller | juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind. |
Förderungen | Errichtung von öffentlich zugänglichen Wasserstofftankstellen sowie optional die Investition in einen Elektrolyseur als Bestandteil der Betankungsinfrastruktur. |
Förderhöhe | Zuschüsse; bis 80 % für die Wasserstofftankstelle und bis 45 % für den Elektrolyseur (bis 55 % für mittlere, bis 65 % für kleine Unternehmen). |
Fristen | 19.10.2021 bis 31.01.2022 |