Regiobuslinien
Ansprechstellen | Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM) |
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Antragsteller | Aufgabenträger gemäß § 6 ÖPNVG sowie kommunale Zusammenschlüsse, die die Funktion der Aufgabenträger übernehmen |
Fördergegenstand | Gefördert werden Verkehrsleistungen im Betrieb von Linien des straßengebundenen ÖPNV mit Kraftfahrzeugen, die den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ergänzen: 2. Schließen räumlicher Lücken im Netz des SPNV zwischen Oberzentren, Mittelzentren und Verkehrsflughäfen |
Förderhöhe | i. d. R. 50 % (im Einzelfall bis zu 60 %) der durch die Einrichtung der Regiobuslinie bzw. des damit verbundenen Bedienungsstandards entstehenden Kostenunterdeckung |
Fristen | 1. Februar bis 31. Mai eines Jahres |