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Regiobuslinien

Ansprechstellen

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM)

Internet

Regiobuslinien

Antragsteller

Aufgabenträger gemäß § 6 ÖPNVG sowie kommunale Zusammenschlüsse, die die Funktion der Aufgabenträger übernehmen

Fördergegenstand

Gefördert werden Verkehrsleistungen im Betrieb von Linien des straßengebundenen ÖPNV mit Kraftfahrzeugen, die den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ergänzen:

1. Anbindung von Mittelzentren, Unterzentren, Verkehrsflughäfen und Nationalparks an den SPNV, in der Regel in ein benachbartes Mittel-/Oberzentrum oder, sofern nähergelegen, an eine andere geeignete Zugangsstelle des SPNV

2. Schließen räumlicher Lücken im Netz des SPNV zwischen Oberzentren, Mittelzentren und Verkehrsflughäfen

Förderhöhe

i. d. R. 50 % (im Einzelfall bis zu 60 %) der durch die Einrichtung der Regiobuslinie bzw. des damit verbundenen Bedienungsstandards entstehenden Kostenunterdeckung

Fristen

1. Februar bis 31. Mai eines Jahres