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Schnellladeinfrastruktur für E-Taxis

Ansprechstellen

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM)

Internet

Schnellladeinfrastruktur E-Taxis

Antragsteller

juristische und natürliche Personen

Förderungen

Installation von Schnellladeinfrastruktur für E-Taxis einschließlich Netzanschluss (Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur) und weiterer baulicher wie technischer Maßnahmen

Förderhöhe

max. 60 % für DC-Schnellladepunkte (> 22 kW), bis zu 12.000 € pro Ladepunkt < 100 kW, bis zu 30.000 € ab 100 kW; max. 60 % für Netzanschluss, bis zu 5.000 € (50.000 €) beim Anschluss an das Niederspannungsnetz (Mittelspannungsnetz)

Fristen

keine Fristen