Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft - Kredit (295)
Ansprechstellen | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), KfW Bankengruppe |
Internet | |
Antragsteller | gewerbliche und kommunale Unternehmen (keine Eigenbetriebe), Contractoren, Freiberufler, Landwirte (nur Modul 2) |
Förderungen | Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen in vier Modulen: Kombination: darf nicht mit staatlichen Beihilfen – einschließlich Beihilfen nach dem ErneuerbarenEnergien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder nach der De-minimis-Verordnung – für die gleiche Maßnahme kumuliert werden. |
Förderhöhe | Zinsgünstige Darlehen in Höhe von bis zu 25 Mio. € und max. 100 % der förderfähigen Investitionen; zzgl. von Tilgungszuschüssen von bis zu 40 % (Module 1, 3 und 4) bzw. 55 % (Modul 2) |
Voraussetzungen | - geförderte Investitionsmaßnahmen müssen auf dem Gebiet der BRD durchgeführt werden |
Fristen | keine Fristen (maximale Geltungsdauer: 31.12.2026) |