Ansprechstellen | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) |
Internet | Energieeffizienz in der Wirtschaft |
Antragsteller | gewerbliche und kommunale Unternehmen (keine Eigenbetriebe), Contractoren, Freiberufler, Landwirte (nur Modul 2) |
Förderungen | Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen in vier Modulen: 1. Querschnittstechnologien: Ersatz und Neuanschaffung hocheffizienter Aggregate, u.a. Elektromotoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren und Dämmung 2. Prozesswärme aus erneuerbaren Energien: Solarkollektoren, Biomasseanlagen, Wärmepumpen, jeweils inkl. von Systemeinbindung und Messeinrichtungen 3. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software (hier inkl. Schulungskosten) 4. Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen: bei Abwärmenutzung auch die Einspeisung in Wärmenetze inklusive der Verbindungsleitungen und eine Verstromung von Abwärme (z. B. Organic Rankine Cycle-Technologie (ORC) Kombination: Die Förderung darf nicht mit staatlichen Beihilfen – einschließlich Beihilfen nach dem EEG oder dem KWKG oder nach der De-minimis-VO – für die gleiche Maßnahme kumuliert werden. |
Förderhöhe | Zuschüsse in Anlehnung an AGVO, Artikel 38, 41 und 46, bezogen auf die Investitionsmehrkosten: Modul 1: bis 200.000 € und max. 30 % (KMU: 40 %) Modul 2: bis 10 Mio. € und max. 45 % (KMU: 55 %) Modul 3: bis 10 Mio. € und max. 30 % (KMU: 40 %) Modul 4: bis 10 Mio. €, max. 30 % und max. 500 € pro eingesparte t CO2/a (bei KMU: max. 700 €) |
Voraussetzungen | - geförderte Investitionsmaßnahmen müssen auf dem Gebiet der BRD durchgeführt werden - nach Inbetriebnahme mindestens 3 Jahre zweckentsprechender Betrieb - Veräußerung innerhalb dieses Zeitraums nur wenn Weiterbetrieb der geförderten Maßnahme gegenüber dem BAFA bzw. der KfW nachgewiesen wird - eine Veräußerung oder Stilllegung der geförderten Investition bzw. des Gebäudes (auch Abriss), mit dem die geförderte Investition im Sinne von § 94 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs fest verbunden ist, ist innerhalb dieses Zeitraumes dem BAFA bzw. der KfW unverzüglich anzuzeigen - technische Mindestanforderungen für Module 1-3; siehe jeweils Anlage zu Merkblättern Modul 1: Das Netto-Investitionsvolumen für Einzelmaßmaßnahmen, einschließlich Nebenkosten, muss mindestens 2.000,- Euro betragen.
Modul 3: - Unternehmen verfügt über zertifiziertes Energie-oder Umweltmanagementsystem nach DIN ENISO 50001 oder Eco-Management and Audit Scheme bzw. befindet sich im Zertifizierungsprozess - für KMU genügt auch der Nachweis eines alternativen Systems nach Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung
Modul 4: - Amortisationszeit des gesamten Vorhabens muss ohne Inanspruchnahme einer Förderung insgesamt mehr als 2 Jahre betragen - siehe Anlage zu Merkblatt "Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen" - Erstellung eines Einsparkonzepts auf Basis eines verbindlichen Musters durch einen Energieberater - Der Energieberater muss vom BAFA für das Förderprogramm "Energieberatung im Mittelstand" zugelassen sein. - Der Energieberater kann die Umsetzung der Maßnahme begleiten, darf diese aber nicht selbst technisch umsetzen. - Das Einsparkonzept kann auch unternehmensintern ohne Beteiligung eines zugelassenen Energieberaters erstellt werden, sofern das antragstellende Unternehmen über ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem nach DIN ISO 50001/EMAS verfügt. |
Fristen | keine Fristen (Geltungsdauer: 31.12.2022) |