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Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss (BAFA)

Ansprechstellen

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Internet

Energieeffizienz in der Wirtschaft

Antragsteller

gewerbliche und kommunale Unternehmen (keine Eigenbetriebe), Contractoren, Freiberufler, Landwirte (nur Modul 2)

Förderungen

Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärme­effizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energie­verbrauchs beitragen in fünf Modulen:
1. Querschnittstechnologien: Ersatz und Neuanschaffung hocheffizienter Aggregate, u.a. Elektromotoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren und Dämmung
2. Prozesswärme aus erneuerbaren Energien: Solarkollektoren, Biomasseanlagen, Wärmepumpen, jeweils inkl. von Systemeinbindung und Messeinrichtungen
3. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software (hier inkl. Schulungskosten)
4. Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen: bei Abwärmenutzung auch die Einspeisung in Wärmenetze inklusive der
Verbindungsleitungen und eine Verstromung von Abwärme (z. B. Organic Rankine Cycle-Technologie (ORC)
5. Transformationskonzepte: Ziel ist die Transformation von Unternehmen hin zur Treibhausgasneutralität.

Kombination: Die Förderung darf nicht mit staatlichen Beihilfen – einschließlich Beihilfen nach dem EEG oder dem KWKG oder nach der De-minimis-VO – für die gleiche Maßnahme kumuliert werden.

Förderhöhe

Zuschüsse in Anlehnung an AGVO, Artikel 38, 41 und 46, bezogen auf die Investitionsmehrkosten:
Modul 1: bis 200.000 € und max. 30 % (KMU: 40 %)
Modul 2: bis 15 Mio. € und max. 45 % (KMU: 55 %)
Modul 3: bis 15 Mio. € und max. 30 % (KMU: 40 %)
Modul 4: bis 15 Mio. €, max. 30 % (Abwärmenutzung: 40 %, KMU: jeweils + 10 %) und max. 500 € pro eingesparte t CO2/a (bei KMU: max. 700 €)
Modul 5: bis 80.000 €, max. 50 % (bei KMU: 60 %)

Voraussetzungen

- geförderte Investitionsmaßnahmen müssen auf dem Gebiet der BRD durchgeführt werden
- nach Inbetriebnahme mindestens 3 Jahre zweckentsprechender Betrieb
- Veräußerung innerhalb dieses Zeitraums nur wenn Weiterbetrieb der geförderten Maßnahme gegenüber dem BAFA bzw. der KfW nachgewiesen wird
- eine Veräußerung oder Stilllegung der geförderten Investition bzw. des Gebäudes (auch Abriss), mit dem die geförderte Investition im Sinne von § 94 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs fest verbunden ist, ist innerhalb dieses Zeitraumes dem BAFA bzw. der KfW unverzüglich anzuzeigen
- technische Mindestanforderungen für Module 1-3; siehe jeweils Anlage zu Merkblättern

Modul 1:
Das Netto-Investitionsvolumen für Einzelmaßmaßnahmen, einschließlich Nebenkosten, muss mindestens 2.000,- Euro betragen.

Modul 3:
-  Unternehmen verfügt über zertifiziertes Energie-oder Umweltmanagementsystem nach DIN ENISO 50001 oder Eco-Management and Audit Scheme bzw. befindet sich im Zertifizierungsprozess
- für KMU genügt auch der Nachweis eines alternativen Systems nach Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung

Modul 4:
- Amortisationszeit des gesamten Vorhabens muss ohne Inanspruchnahme einer Förderung insgesamt mehr als 2 Jahre betragen
- siehe Anlage zu Merkblatt "Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen"
- Erstellung eines Einsparkonzepts auf Basis eines verbindlichen Musters durch einen Energieberater
- Der Energieberater muss vom BAFA für das Förderprogramm "Energieberatung im Mittelstand" zugelassen sein.
- Der Energieberater kann die Umsetzung der Maßnahme begleiten, darf diese aber nicht selbst technisch umsetzen.
- Das Einsparkonzept kann auch unternehmensintern ohne Beteiligung eines zugelassenen Energieberaters erstellt werden, sofern das antragstellende Unternehmen über ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem nach DIN ISO 50001/EMAS verfügt.  

Fristen

keine Fristen (maximale Geltungsdauer: 31.12.2026)