Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle (433)
Ansprechstellen | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), KfW Bankengruppe |
Internet | |
Antragsteller | gewerbliche und kommunale Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Kommunen, Contractoren, gemeinnützige Organisationen und Kirchen, natürliche Personen und Freiberufler |
Förderungen | Einbau von stationären Brennstoffzellensystemen mit 0,25 bis 5 kW elektrischer Leistung in neue oder bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude. Der Zuschuss darf ausschließlich mit der Zuschlagzahlung für KWK-Strom nach dem "Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung" (KWKG-Gesetz) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kombiniert werden. |
Förderhöhe | Zuschüsse in Höhe von max. 40 % und bis zu 34.300 €. Grundlage ist die elektrische Leistung, wobei neben einem Festbetrag von 6.800 € zusätzlich 550 € pro angefangene 100 Watt Stromleistung ausbezahlt werden. |
Voraussetzungen | Anforderungen an das Gebäude: Anforderungen an das Brennstoffzellensystem: |
Fristen | keine Fristen |