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Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle (433)

Ansprechstellen

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), KfW Bankengruppe

Internet

KfW 433

Antragsteller

gewerbliche und kommunale Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Kommunen, Contractoren, gemeinnützige Organisationen und Kirchen, natürliche Personen und Freiberufler

Förderungen

Einbau von stationären Brennstoffzellensystemen mit 0,25 bis 5 kW elektrischer Leistung in neue oder bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude.

Der Zuschuss darf aus­schließlich mit der Zuschlag­zahlung für KWK-Strom nach dem "Gesetz für die Erhaltung, die Moder­nisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung" (KWKG-Gesetz) des Bundes­amtes für Wirt­schaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) kombiniert werden.

Förderhöhe

Zuschüsse in Höhe von max. 40 % und bis zu 34.300 €. Grundlage ist die elektrische Leistung, wobei neben einem Festbetrag von 6.800 € zusätzlich 550 € pro angefangene 100 Watt Stromleistung ausbezahlt werden.

Voraussetzungen

Anforderungen an das Gebäude:
- Wohn-oder Nichtwohngebäude nach §2EnEV
- keine In-Sich-Geschäfte
- keine Treuhandkonstruktionen (Ausnahme Wohnungseigentümergemeinschaften)

Anforderungen an das Brennstoffzellensystem:
- Die Brennstoffzelle ist in die Wärme-und Stromversorgung des Gebäudes einzubinden.
- Durchführung eines hydraulischer Abgleichs mit Nachweis.
- Rohrleitungen sind gemäß der jeweils geltenden EnEV zu dämmen.
- Einbau durch ein Fachunternehmen.
- Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Brennstoffzelle muss der Gesamtwirkungsgrad η ≥ 0,82 und der elektrische Wirkungsgrad ηel≥ 0,32 betragen.
- Der Hersteller stellt einen Betrieb der Brennstoffzelle für einen Zeitraum von 10 Jahren sicher.
- Für die Brennstoffzelle ist eine Vollwartung über mindestens zehn Jahre zu vereinbaren, die dem Käufer einen elektrischen Wirkungsgrad von mindestens ηel≥ 0,26 sowie die Reparatur und Wiederinbetriebnahme im Falle von Störungen zusichert.

Fristen

keine Fristen