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Energieeffizienzprogramm - Produktionsanlagen/-prozesse (292, 293)

Ansprechstellen

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), KfW Bankengruppe

Internet

KfW 292
KfW 293

Antragsteller

(mehrheitlich) private Unternehmen, Contractoren und Freiberufler

Förderungen

Gefördert werden Energieeffizienz­maßnahmen im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse gewerblicher Unternehmen in Deutschland und im Ausland, darunter
1. Maschinen, Anlagen und Prozesstechnik,
2. Druckluft, Vakuum und Absaugtechnik,
3. Elektrische Antriebe und Pumpen,
4. Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung für Produktionsprozesse,
5. Prozesswärme und Prozesskälte
6. MRS-Technik
7. IuK-Technik
8. KWK-Anlagen
Förderfähig sind sowohl Neuerrichtungen als auch Sanierungen bestehender Anlagen.

Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (Kredite, Zulagen und Zuschüsse) ist unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen möglich.

Für Anlagen zur Stromerzeugung (z. B. Photovoltaik, Windkraftanlagen, KWK-Anlagen) ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer KfW-Förderung und einer Förderung nach dem Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) für dieselben förderfähigen Kosten nicht möglich.

Förderhöhe

Zinsgünstige Darlehen in Höhe von bis zu 25 Mio. € und max. 100 % der förderfähigen Investitionen

Voraussetzungen

- Technische Mindestanforderungen (siehe Anlage zum Merkblatt)
- Investitionsmaßnahmen: Energieeinsparung von mindestens 10 % 
- Modernisierungsmaßnahmen: Spezifische Endenergieeinsparung von mindestens 10 % gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre bzw. bezogen auf die Kapazität vor Durchführung der Maßnahme
- Neuinvestitionen: Spezifische Endenergieeinsparung von mindestens 10 % gegenüber dem Branchendurchschnitt
- Vorhaben im Ausland: Gesetzlich geltende umwelt- und sozialrechtliche Standards des Investitionslandes müssen erfüllt werden

Fristen

keine Fristen