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Klimaschutz-Plus: Förderung Erstberatung Abwärmenutzung

Ansprechstellen

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM), L-Bank

Internet

Klimaschutz-Plus - Teil 2

Antragsteller

abhängig von Art der Maßnahme, ggf. antragsberechtigt können sein: Kommunen; kommunale Zweckverbände, Stiftungen und Unternehmen (nicht mehr für 3); KMU; große Unternehmen (nur für 11.); Träger von Krankenhäusern, Rehabilationseinrichtungen, stationären Einrichtungen und Studentenwohnheimen; Körperschaften des öffentlichen Rechts; Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen; Vereine; natürliche Personen; für 6. auch Unternehmen der Wohnungswirtschaft und WEG sowie natürliche Personen als Eigentümer von Wohngebäuden

Förderungen

1. Teilnahme am European Energy Award (oder vergleichbar)
2. CO2-Bilanzierung
3. Energiemanagement (EM)
4. Qualitätsnetzwerk Bauen
5. Energieeffizienztische für Unternehmen
6. BHKW-Begleit-Beratungen
7. Energieberatung zu Krankenhäusern und Heimen
8. Informationsvermittlung für kommunale Mandatsträger
9. Teilnahme am Wettbewerb Leitstern Energieeffizienz
10. Projekte an Schulen und Kindertageseinrichtungen
11. Erstberatung zur Abwärmenutzung

Kumulierungsverbot: Andere Fördermittel der Europäischen Union, des Bundes und des Lan-des Baden-Württemberg dürfen nicht in Anspruch genommen werden. (Ausnahmen siehe VwV)

Förderhöhe

- 50 % des Tagessatzes des externen Beraters für 15 Arbeitstage mit maximal 400 €/Arbeitstag
- Durchführung der Beratung muss binnen 9 Monaten nach Zuwendungsbescheid erfolgen

Voraussetzungen

 
  • Zwischen Beratungsempfängerin oder -empfänger und Beraterin oder Berater muss nach dem Zugang des Zuwendungsbescheides ein Beratungsvertrag abgeschlossen werden. Für die beiden Fördergegenstände können verschiedene Beraterinnen und Berater zugezogen werden.
  • Für das Objekt beziehungsweise die Objekte muss eine Abschätzung des Abwärmepotentials vorgenommen sowie Vorschläge (technisch und organisatorisch) zur firmeninternen Verwendung und beziehungsweise oder einer Nutzung über die Firmengrenzen hinweg unterbreitet und bewertet werden (Kosten-Nutzen-Analyse). Zu berücksichtigen sind auch Möglichkeiten der Verstromung. Zu prüfen ist eine Anbindung mittels bestehender oder neu zu errichtender Wärmenetze.
  • Die Beratung muss anbieter-beziehungsweise herstellerunabhängig sein.
  • Ein schriftlicher Beratungsbericht muss erstellt, übergeben und erläutert werden
  • Die Erstberatung sollte innerhalb von neun Monaten, die Projektanbahnung binnen drei Jahren nach Zugang des Zuwendungsbescheides abgeschlossen sein.
  • Die Beratung kann auf einem Energieaudit beziehungsweise einer Energieberatung Mittelstand aufsetzen oder auch unabhängig davon speziell zur singulären Betrachtung von Abwärmepotentialen beauftragt werden.
 

Fristen

Antrag ist zu stellen bis 30.11.2022