Klimaschutz-Plus: Förderung Erstberatung Abwärmenutzung
Ansprechstellen | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM), L-Bank |
Internet | |
Antragsteller | abhängig von Art der Maßnahme, ggf. antragsberechtigt können sein: Kommunen; kommunale Zweckverbände, Stiftungen und Unternehmen (nicht mehr für 3); KMU; große Unternehmen (nur für 11.); Träger von Krankenhäusern, Rehabilationseinrichtungen, stationären Einrichtungen und Studentenwohnheimen; Körperschaften des öffentlichen Rechts; Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen; Vereine; natürliche Personen; für 6. auch Unternehmen der Wohnungswirtschaft und WEG sowie natürliche Personen als Eigentümer von Wohngebäuden |
Förderungen | 1. Teilnahme am European Energy Award (oder vergleichbar) Kumulierungsverbot: Andere Fördermittel der Europäischen Union, des Bundes und des Lan-des Baden-Württemberg dürfen nicht in Anspruch genommen werden. (Ausnahmen siehe VwV) |
Förderhöhe | - 50 % des Tagessatzes des externen Beraters für 15 Arbeitstage mit maximal 400 €/Arbeitstag |
Voraussetzungen |
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Fristen | Antrag ist zu stellen bis 30.11.2022 |
