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Ressourceneffizienzfinanzierung

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Ressourceneffizienzfinanzierung

Antragsteller

KMU

Förderungen

Gefördert werden Investitionen, die die Ressourceneffizienz von KMU erhöhen in drei Programmteilen:
1. Energieeffiziente Produktion: Neubau und Sanierung von Maschinen, Anlagen und Prozesstechnik
2. Materialeffizienz und Umwelttechnik: Reduzierung von Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffen und Material, Einsatz von nachwachsenden oder Sekundärrohstoffen, Elektromobilität (Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur) uvm.
3. Energieeffiziente Betriebsgebäude: Sanierungen und Neubauten von KfW-Effizienzhäusern

Förderhöhe

Zinsgünstige Darlehen in Höhe von bis zu 5 Mio. € und Laufzeiten von bis zu 20 Jahren; bis zu 3 tilgungsfreie Jahre
für 3: zzgl. von Tilgungszuschüssen von bis zu 28,5 % bei Sanierungen bzw. bis zu 6 % für Neubauten

Die Kombination mit der Beratungsförderung der BAFA „Energiebera-tung im Mittelstand“ ist möglich.

Ausgeschlossen ist für die geförderten Maßnahmen eine Kombination mit den korrespondierenden KfW-Programmen.

Voraussetzungen

- Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen
zu 1: - Maßnahmen müssen mindestens eine Energieeinsparung von 10 % erzielen

zu 2: - Elektro-, Hybrid- oder Brennstoffzellen-Fahrzeuge, sofern die CO2-Emissionen 50 g pro Kilometer nicht überschreiten oder die elektrische Reichweite mindestens 40 Kilometer beträgt

zu 3:
- Alle Maßnahmen müssen die Technischen Mindestanforderungen erfüllen, welche die KfW in ihrem Programm KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren definiert hat (siehe KfW-Merkblatt)
- Ein Sachverständiger muss bei Antragstellung das Einsparpotential ermitteln und bestätigen. Nach Abschluss des Vorhabens muss er bestätigen, dass das angestrebte Niveau auch erreicht wurde.
- Energetische Anforderungen für die Energetische Sanierung zum KfW-Effizienzgebäude, die Errichtung von KfW-Effizienzgebäuden und Einzeelmaßnahmen an der Gebäudehülle und/oder Gebäudetechnik sind auf Basis der aktuellen EnEV definiert
- nicht förderfähig sind bei Neubauten Wärmerzeuger auf Basis von Öl, bei der Sanierung Öl-Brennwertkessel oder ölbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, und bei Einzelmaßnahmen Brennwertkessel auf Basis von Öl oder Gas sowie Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen

Fristen

keine Fristen