Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (Wärmenetzsysteme 4.0)
Ansprechstellen | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) |
Internet | |
Antragsteller | kommunale Betriebe, kommunale Zweckverbände, Unternehmen, Contractoren, eingetragene Vereine, eingetragene Genossenschaften |
Förderungen | 1. Machbarkeitsstudien Keine Kumulierung mit anderen öffentlichen Mitteln von Bund und Ländern |
Förderhöhe | 1. Zuschuss bis 60 %, max. 600.000 € |
Voraussetzungen | 2. Realisierung von Wärmenetzen: |
Fristen | keine Fristen; Förderbekanntmachung vom 11.12.2019 mit Laufzeit bis 31.12.2022 Achtung: Einige Förderbestandteile des Programms 4.0 sind in das Förderprogramm Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) übergegangen! |
