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Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (Wärmenetzsysteme 4.0)

Ansprechstellen

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Internet

Wärmenetzsysteme 4.0

Antragsteller

kommunale Betriebe, kommunale Zweckverbände, Unternehmen, Contractoren, eingetragene Vereine, eingetragene Genossenschaften

Förderungen

1. Machbarkeitsstudien
2. Realisierung von Wärmenetzen (Neubau oder Transformation, auch Teilnetze; Voraussetzung ist eine Machbarkeitsstudie) 
3. Maßnahmen zur Kundeninformation

Keine Kumulierung mit anderen öffentlichen Mitteln von Bund und Ländern

Förderhöhe

1. Zuschuss bis 60 %, max. 600.000 €
2. Zuschuss bis 50 %, max. 15 Mio. € (Grundförderung 30 %, für KMU 40 %, Nachhaltigkeitsprämie bis 10 %, Kosteneffizienzprämie bis 10 %; diverse Zusatzförderungen für Einzelkomponenten, Informationsmaßnahmen und regionale wissenschaftliche Kooperationen)
3. bis zu 80 %, max. 200.000 €

Voraussetzungen

2. Realisierung von Wärmenetzen:
- mind. 50 % EE- oder Abwärme-Einsatz über einen zeitraum von 10 Jahren
- max. die Hälfte des EE-Anteils aus Biomasse
- max. 10 % fossilen Energieträgern
- mind. 100 Abnahmestellen oder 3 GWh/a (Ausnahmen sind u. a. bei Nachbarschafts- oder Quartierskonzepten möglich)
- Niedrig temperierte Wärme- oder Kältenetzverbindungen mit 20 °C bis maximal 95 °C im Vorlauf
- saisonale Großwärmespeichern außer bei Unwirtschaftlichkeit
- Angeschlossene Stromverbraucher und -erzeuger weisen mindestens 1 Schnittstelle zur Sektorkopplung auf und sind auf eine Einbindung in ein intelligentes Stromnetz vorbereitet
- Überwachung des gesamten Wärmenetzsystems durch Online-Monitoring
- Bei überwiegender Nutzung von Abwärme und Biomasse ist mindestens ein weiteres Innovationsindiz erforderlich

Fristen

keine Fristen; Förderbekanntmachung vom 11.12.2019 mit Laufzeit bis 31.12.2022

Achtung: Einige Förderbestandteile des Programms 4.0 sind in das Förderprogramm Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) übergegangen!