Link zur Startseite

Energieeffiziente Wärmenetze

Ansprechstellen

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM), Projektträger Karlsruhe (PTKA-BWP)

Internet

Energieeffiziente Wärmenetze

Antragsteller

Kommunen, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände und Eigengesellschaften, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts, private Unternehmen, rechtsfähige Personengesellschaften, juristische Personen des Privatrechts, natürliche Personen

Förderungen

Förderbaustein 3: Investitionen in energieeffiziente Wärmenetze
Gefördert werden die Errichtung oder die Erweiterung von Wärmenetzen und gegebenenfalls einschließlich der integrierten Anlagen zur Wärmeerzeugung aus regenerativen Energien, aus KWK-Anlagen und industrieller beziehungsweise gewerblicher Abwärme

(in den Förderbausteinen 1 - kommunale Wärmepläne - und 2 - Beratungsinitiativen - können keine Anträge mehr gestellt werden)

Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Mitteln ist möglich, sofern sich nicht aus der VwV energieeffiziente Wärmenetze oder aus anderen Regelungen etwas anderes ergibt. Die Gesamtförderung darf jedoch die jeweils zulässigen maximalen Höchstbeträge und die jeweils zulässigen maximalen Beihilfeintensitäten der Europäischen Union nicht überschreiten.
Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen des Landes Baden-Württemberg ist nicht zulässig.

Förderhöhe

max. 20 %, bis zu 200.000 €
zzgl. vier kumulierbarer Technik-Boni in Höhe von jeweils 50.000 €:
- für Solarthermie (Solarertrag > 10% der erf. Gesamtwärmemenge)
- für Abwärmenutzung (Ertrag > 20 % der erf. Gesamtwärmemenge)
- für große Wärmespeicher (> 500 m3)
- für Rücklauftemperatur < 45ºC
Förderhöchstbetrag inklusive Boni 400.000 € je Wärmenetz

Voraussetzungen

- die Wärme muss zu mind. 80% aus erneuerbaren Energien, eff. Wärmepumpen, aus Anlagen zur Nutzung industrieller oder gewerblicher Abwärme, hocheff. KWK-Anlagen oder aus Kombination dieser Quellen stammen
- die Wärmeverluste der Wärmeverteilung dürfen 20 Prozent der ins Wärmenetz eingespeisten Wärme nicht überschreiten
- an das Wärmenetz müssen zudem mindestens zehn Gebäude angeschlossen sein
- Entsprechende Planungsunterlagen sind vorzulegen

FristenDas Programm läuft nach Verlängerung nun bis zum 30.06.2023. Nächster Stichtag zur Abgabe beim PTKA ist der 15.08.2022. Ein weiterer Stichtag wird voraussichtlich im Winter 2022 und im Frühjahr 2023 folgen.

Fristen

Das Programm läuft nach Verlängerung nun bis zum 30.06.2023. Nächster Stichtag zur Abgabe beim PTKA ist der 15. August 2022. Ein weiterer Stichtag wird voraussichtlich im Winter 2022 und im Frühjahr 2023 folgen.