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Erneuerbare Energien – Premium (271, 281)

Ansprechstellen

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), KfW Bankengruppe

Internet

KfW 271

Antragsteller

Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände, Unternehmen, Privatpersonen und Freiberufler, Landwirte, gemeinnützige Antragsteller und Genossenschaften

Förderungen

1.) Große Solarkollektoranlagen, 2.) große Biomasse-Anlagen, 3.) KWK-Biomasseanlagen 4.) Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden, 5.) große Wärmespeicher, 6.) Biogasleitungen 7.) große Wärmepumpen,  8.) Anlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung (z. B. im Bereich Tiefengeothermie)

Kombination: Nur mit dem KfW-Programm "Energieeffizient Bauen" möglich. Ausgeschlossen ist die Kombination eines Kredites aus Erneuerbare Energien "Premium" mit einem Kredit aus dem Programm Erneuerbare Energien "Standard" für dieselbe Investitionsmaßnahme (Ausnahme: Tiefengeothermie zur kombinierten Wärme- und Stromerzeugung). 
Vertiefende Informationen zu den beihilferechtlichen Kumulierungsvorschriften finden Sie im "Allgemeinen Merkblatt zu Beihilfen".

Förderhöhe

Zinsgünstige Darlehen bis max. 100 % der förderfähigen Investitionen, zzgl. Tilgungszuschüssen bis zu 50 %; bis zu 25 Mio. €

Voraussetzungen

1.) Solarkollektoranlagen
- mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche
- zur Warmwasserbereitung, Raumheizung oder zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung von Wohngebäuden mit 3 und mehr Wohneinheiten oder Nichtwohngebäuden mit min. 500 m²

2.) & 3.)
- installierte Nennwärmeleistung von mehr als 100 kW
- 3.) bis maximal 2 MW

4.) Wärmenetze
- 50 % Wärme aus EE, Wärmepumpen oder Abwärme (60 % bei Neubauten)
- 20 % Solarthermie wenn Rest aus hocheffizienten KWK, Wärmepumpen oder Abwärme
- im Mittel Mindestwärmeabsatz von 500 kWh pro Trassenmeter und Jahr

5.) Große Wärmespeicher:
- mehr als 10 m³
- überwiegend aus erneuerbaren Energien gespeist

6.) Biogasleitungen:
- Leitungen für für nicht zu Biomethan aufbereitetes Biogas
- Länge von min. 300 m Luftlinie
- Nutzung zur Aufbereitung in Erdgasqualität, einer Kraft-WärmeKopplungs-Nutzung oder einer Nutzung als Kraftstoff 
 

7.) Große effiziente Wärmepumpen:
- insatllierte Nennwärmeleistung von mehr als 100 kW für die kombinierte Warmwasserbereitung und Bereitstellung des Heizwärmebedarfs von Gebäuden, die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs von Nichtw ohngebäuden, die Bereitstellung von Wärme für Wärmenetze

8.) Tiefengeothermie
- mehr als 400 m Bohrtiefe
-Temperatur des Thermalfluids von min. 20°C
- geothermischen Wärmeleistung von mindestens 0,3 MW (th)
- ausschließliche Wärmeerzeugung oder kombinierte Strom- und Wärmeerzeugung

1.) - 3.), 5.) - 8.):
- Einhaltung der Bedingungen bzw. Qualitätskriterien im Antrag auf Tilgungszuschuss (Formularnummer 600 000 0204).

Fristen

keine Fristen