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Innovative KWK-Systeme

Ansprechstellen

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Internet

innovative KWK

Antragsteller

Betreiber innovativer KWK-Systeme

Förderungen

Innovative KWK-Systeme

Förderhöhe

- 45.000 Vollbenutzungsstunden der Gebotsmenge für KWK-Strom in der Höhe des Zuschlagswertes
- pro Kalenderjahr höchstens 3.500 Vollbenutzungsstunden der Gebotsmenge

Voraussetzungen

Allgemein:
- Gebotsmenge muss mehr als 1.000 kW umfassen und darf 10.000 kW installierte KWK-Leistung nicht überschreiten
- min. Komponenten: KWK- Anlage, Komponente zur Bereitstellung innovativer erneuerbarer Wärme, elektrischer Wärmeerzeuger
- erfolgreiche Teilnahme am Ausschreibungsverfahren
- gemeinsame Regelung und Steuerung der Komponenten
- Anschluss der Komponenten am gleichen Wärmenetz/an gleiche Wärmenetze
- Komponenten verfügen über mess- und eichrechtskonforme Messeinrichtungen zur kontinuierlichen Erfassung der eingesetzten Brennstoffe, der bereitgestellten Wärme sowie für jedes 15-Minuten-Intervall die eingesetzte und die erzeugte Strommenge
- Eigenstromversorgungsgebot, Einspeisung des gesamten erzeugten Stroms in ein Netz der Allgemeinen Versorgung

hocheffiziente neue und moderniesierte KWK-Anlage:
- elektrische Leistung mehr als 1 MW bis einschließlich 50 MW
- Modernisierung min. 50 % der Kosten für Neuerrichtung KWK-Anlage mit gleicher Leistung nach aktuellem Stand der Technik

Komponente zur Bereitstellung innovativer erneuerbarer Wärme:
- Fabrikneu
- Min. Jahresarbeitszahl 1,25
- kann pro Kalenderjahr min. 30 % der Referenzwärme als innovative Wärme bereitstellen
- nur einer KWK-Anlage zugeordnet

elektrischer Wärmeerzeuger:
- kann jederzeit min. 30 % der maximal auskoppelbaren Wärme der KWK-Anlage bereitstellen
- stromseitig und unmittelbar wärmeseitig mit der KWK-Anlage verbunden

Fristen

keine Fristen; Ausschreibungen durch die Bundesnetzagentur jeweils zum 01.06 und 01.12 eines jeden Jahres