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Kommunale Wärmeplanung in Landkreisen und Gemeinden

Ansprechstellen

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM), Projektträger Karlsruhe (PTKA-BWP)

Internet

Kommunale Wärmeplanung

Antragsteller

Gemeinden, Zusammenschlüsse aus Gemeinden (Konvoiförderung) und Landkreise. Das Programm adressiert Gemeinden, die nicht zur Erstellung eines Wärmeplans nach §  7d KSG  BW verpflichtet sind. Verpflichtete Stadtkreise und Große Kreisstädte können sich jedoch an einem Konvoi beteiligen.

Förderungen

Erstellung eines kommunalen Wärmeplans im Sinne von § 7c KSG  BW

Förderhöhe

Zuschuss in Höhe von max. 80 % und max. 30.000 € für Gemeinden ab 5.000 EW, max. 60.000 € für Gemeinden ab 10.000 EW. Bei einer Konvoiförderung wird ein Bonus von 0,75 € pro EW zzgl. einer Pauschale von 5.000 € pro Gemeinde gewährt. Bei Projekten auf Kreisebene, die mehr als 80 % der kreisangehörigen Gemeinden und EW umfassen, wird zusätzlich ein Bonus in Höhe von 30.000 € gewährt

Voraussetzungen

 

Fristen

Keine Fristen, Geltungsdauer: 31.12.2025

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Förderprogram für nicht verpflichtete Kommunen finden Sie auf der Webseite des Kompetenzzentrums Wärmewende hier.