Ansprechstellen | KEA-BW GmbH, L-Bank |
Internet | Base BW |
Antragstellende | Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Einzelkaufleute und Personengesellschaften. |
Förderungen | Gefördert werden unter anderem Kosten für die Beschaffung und Installation neuer stationärer öffentlich zugänglicher Ladepunkte für E-LKW, Kosten für Netzanschluss, Kosten für Zuleitung, Kosten für Umspannstation und Kosten für Überdachung und Zufahrtsbeschränkungen (Details siehe Fördergrundsätze, Kapitel 8). |
Förderhöhe | Die Förderhöhe variiert. Die Zuwendungen werden im Rahmen einer wettbewerblichen Ausschreibung gewährt. |
Fristen | Der Antrag ist bis zum 31.01.2026 bei der L-Bank einzureichen. |
Verwandte Suchbegriffe | Lastverkehr, Schwerlastverkehr, Logistik, Schnellladen, Schnelllader, Schnellladeinfrastruktur, Lkw. |
BASE BW: Basisladenetz für öffentliches Laden von E-Lkw im regionalen Straßennetz
