Ansprechstellen | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), KfW Bankengruppe |
Internet | |
Antragsteller | Antragsberechtigt sind alle Investoren (zum Beispiel Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige |
Förderungen | 1. Sanierung zu einem Effizienzhaus Denkmal, 85, 70, 55 oder 40, jeweils auch in der EE-Klasse (mehr als 65 % erneuerbare Wärme und Kälte aus EE und/oder unvermeidbarer Abwärme) und NH-Klasse (bei Erreichen eines Nachhaltigkeitszertifikats) 2a. Fachplanung und Baubegleitung 2b. Zertifizierungen gemäß dem "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)“ |
Förderhöhe | 1.: entweder Zuschüsse (nur noch für kommunale Antragsteller) oder Darlehen (bis 100 %) bezogen auf die förderfähigen Kosten (bis 150.000 €); entsprechend werden Zuschüsse oder Tilgungszuschüsse bis 25 % (Sanierung KfW 40 EE oder NH, für Kommunen in der Zuschussförderung bis 40 %) gewährt; Bonus für Worst Performing Buildings in Höhe von 10 % (für EH 40, EH 55 oder EH 70; kumulierbar mit EE- oder NH-Klasse). Weiterer Bonus in Höhe von 15 % für serielle Sanierung (vorgefertigte Bauelemente) auf das Niveau EH 40 oder EH 55. Eigenleistungen (Materialkosten) können ebenfalls gefördert werden. Anlagen zur Stromversorgung wie Photovoltaik oder Windkraft sowie Stromspeicher werden nicht mehr gefördert. Kumulierung: mit EEG und BEG EM ausgeschlossen, mit KWKG zulässig, jedoch in Summe max. 60 %; für kommunale Antragsteller bis 90 %. |
Fristen | keine Fristen; alle Anträge sind bei der KfW zu stellen; Geltungsdauer bis 31.12.2030. |
Dokumente | |
Verwandte Suchbegriffe | erneuerbare Energien |