| Ansprechstellen | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) |
| Internet | |
| Antragsteller | Unternehmen nach BGB §14, Kommunen, kommunale Eigenbetriebe und Unternehmen, kommunale Zweckverbände, eingetragene Vereine, Sportvereine und Genossenschaften; Contractoren (unter Voraussetzungen und Verpflichtungen gem. Richtlinie) |
| Förderungen | Modul 1.Machbarkeitsstudien und Transformationspläne (Wichtiger Hinweis: Die Förderung von Transformationsplänen über Modul 1 der BEW wird zum 1. April 2026 eingestellt. Eine Ausnahme gilt für industrielle Prozesswärmenetze. Dies sind Wärmenetze, die der Versorgung gewerblicher oder industrieller Verbraucher mit Prozesswärme dienen. Grund der Einstellung ist die ordnungsrechtliche Verpflichtung aus dem Wärmeplanungsgesetz zur Vorlage von Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplänen zum 31. Dezember 2026.) Förderung darf nicht mit staatlichen Beihilfen für das gleiche Projekt kumuliert werden, es sei denn, die Förderung betrifft unterschiedliche bestimmbare beihilfefähige Kosten. |
| Förderhöhe | 1.: max. 2 Mio. €, als Zuschuss von 50 % der förderfähigen Kosten 2. und 3.: 4.: |
| Voraussetzungen | - Wärmenetzsysteme zur Wärmeversorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten. 1.: Mindestinhalte für Machbarkeitsstudien und Transformationspläne gemäß Förderrichtlinie (z. B. Zielszenario 2045 und Zwischenschritte 2030, 2035 und 2040 für Transformation) 2. und 3.: 3.: Betriebskostenförderung nur für Anlagen, welche durch BEW gefördert, errichtet wurden; keine Betriebskostenförderung bei Einzelmaßnahmen ohne Vorlage eines Transformationsplanes. 4.: nur für durch das BEW in Modul 2 oder Modul 3 geförderte Solarthermieanlagen und Wärmepumpen. |
| Fristen | keine Fristen; Förderbekanntmachung vom 18.08.2022, Programmlaufzeit bis 15.09.2028. |
| Stichworte | Kläranlagen, Abwärme, BHKW, Blockheizkraftwerk, Kraft-Wärme-Kopplung |
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)