BW-e-Pflegefahrzeuge

Pflege- und Sozialdienste, die ihre Fahrzeugflotte elektrifizieren möchten, erhalten Unterstützung vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg.

AnsprechstellenMinisterium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), L-Bank
InternetBW-e-Pflegefahrzeuge
AntragstellerZugelassene ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen (nach § 72 SGB XI; Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag mit Pflegekassen) in Baden-Württemberg.
Förderungen

Es werden die Investitionsmehrkosten für den Erwerb vollelektrisch betriebener Fahrzeuge, die überwiegend (mehr als 70 Prozent) in der stationären oder ambulanten Pflege zum Einsatz kommen gefördert. 

Die Förderung unterstützt den Erwerb von Kleinwägen (Neu- und Gebrauchtfahrzeuge, welche am Tag der Antragsstellung nicht älter als drei Jahre sind). Die Fahrzeuge müssen mindestens 3 Jahre in Baden-Württemberg zugelassen sein und überwiegend dort verkehren.
Die Fahrzeuglänge darf 4,3 Meter nicht überschreiten.

Pro Zuwendungsempfänger können in 3 Jahren max. 30 Fahrzeuge gefördert werden. 

FörderhöheFörderung in Höhe von maximal 7.000 Euro, jedoch maximal bis zur Höhe der Mehrkosten des Fahrzeugs (zuwendungsfähigen Ausgaben).
FristenDie Antragstellung hat bis spätestens 31.12.2027 zu erfolgen.
Verwandte SuchbegriffeKleinwagen, Dienstwagen, Flottenelektrifizierung, Mobilitätsmanagement, Elektro-Pkw, E-Mobilität, Elektromobilität