| Ansprechstellen | Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), L-Bank |
| Internet | BW-e-Pflegefahrzeuge |
| Antragsteller | Zugelassene ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen (nach § 72 SGB XI; Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag mit Pflegekassen) in Baden-Württemberg. |
| Förderungen | Es werden die Investitionsmehrkosten für den Erwerb vollelektrisch betriebener Fahrzeuge, die überwiegend (mehr als 70 Prozent) in der stationären oder ambulanten Pflege zum Einsatz kommen gefördert. Die Förderung unterstützt den Erwerb von Kleinwägen (Neu- und Gebrauchtfahrzeuge, welche am Tag der Antragsstellung nicht älter als drei Jahre sind). Die Fahrzeuge müssen mindestens 3 Jahre in Baden-Württemberg zugelassen sein und überwiegend dort verkehren. Pro Zuwendungsempfänger können in 3 Jahren max. 30 Fahrzeuge gefördert werden. |
| Förderhöhe | Förderung in Höhe von maximal 7.000 Euro, jedoch maximal bis zur Höhe der Mehrkosten des Fahrzeugs (zuwendungsfähigen Ausgaben). |
| Fristen | Die Antragstellung hat bis spätestens 31.12.2027 zu erfolgen. |
| Verwandte Suchbegriffe | Kleinwagen, Dienstwagen, Flottenelektrifizierung, Mobilitätsmanagement, Elektro-Pkw, E-Mobilität, Elektromobilität |