Link zur Startseite

E-Taxis, -Mietwägen, -Bedarfsverkehre und Carsharing-Fahrzeuge

Zuschüsse für die Unterhaltungs-, Betriebs- und Ladeinfrastrukturkosten für vollelektrische Fahrzeuge (EG-Fahrzeugklassen M1 und N1; gemäß § 2 Nr. 2 und Nr. 4 EmoG), welche im Taxi-/Mietwagenbetrieb, im gebündelten Bedarfsverkehr bzw. im Carsharingbetrieb überwiegend in Baden-Württemberg eingesetzt werden.

Ansprechstellen

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), L-Bank

Internet

E-Taxis und Carsharing

Antragsteller

Taxiunternehmen, Mietwagenunternehmen und Anbieter gebündelter Bedarfsverkehre nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sowie Carsharing-Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg

Förderungen

Unterhaltungs-, Betriebs- und Ladeinfrastrukturkosten für vollelektrische Fahrzeuge (EG-Fahrzeugklassen M1 und N1; gemäß § 2 Nr. 2 und Nr. 4 EmoG), welche im Taxi-/Mietwagenbetrieb, im gebündelten Bedarfsverkehr bzw. im Carsharingbetrieb überwiegend in Baden-Württemberg eingesetzt werden. Es werden sowohl batterie- als auch brennstoffzellenelektrischem Energiesysteme mit einer maximalen Spitzen-/Peakleistung von 160kW gefördert.

Förderhöhe

3.000 €, bei Leasing wird der Förderbetrag auf die Leasingdauer von maximal 3 Jahren linear geteilt. Bei einer kürzeren Leasingdauer reduziert sich der Förderbetrag anteilig.

Fristen

ab 1.07.2022, keine Fristen