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Entwicklung regenerativer Kraftstoffe

Die vorliegende Richtlinie soll die Weiterentwicklung von strombasierten Kraftstoffen und fortschrittlichen Biokraftstoffen unterstützen.

Ansprechstellen

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), VDI/VDE Innovation + Technik GmbH, Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR), NOW GmbH

Internet

regenerative Kraftstoffe

Antragsteller

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unterneh-
men, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. In begründeten Fällen können auch Vorhaben von gemeinnützigen Organisationen, Gebietskörperschaften sowie Anstalten des
öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine gefördert werden.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden zur Antragstellung ermutigt.

Förderungen

Gefördert werden Maßnahmen der Demonstration, Innovation und Marktvorbereitung von bzw. für Technologien und Prozessen zur Herstellung strombasierter Kraftstoffe und fortschrittlicher Biokraftstoffe. Der Fokus liegt hierbei auf anwendungsorientierten Vorhaben; reine Grundlagenforschung wird nicht gefördert. Projekte können dabei aus folgenden Bereichen stammen: Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben, Durchführbarkeitsstudien, Innovationsberatung und unterstützende Dienstleistungen, sowie Innovationsclustern.

Schwerpunkte liegen primär, aber nicht ausschließlich, auf folgenden Bereichen: Produktion und Weiterentwicklung von strombasierten Flüssig- oder Gaskraftstoffen (inkl. innovative Elektrolysetechnologien, Aufbereitung von Kohlenstoffquellen), Entwicklung CO2 negativer Kraftstoffe, biotechnologische Verfahren zur Kraftstoffherstellung, Optimierung bereits existierender Produktionsverfahren und Erzeugung flüssiger und gasförmiger Biokraftstoffe, Anlagenkopplung von Anlagen zur Herstellung von Biokraftstoffen mit Anlagen zur Herstellung strombasierter Kraftstoffe.

Förderhöhe

Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Es gelten die Maximalbeiträge für Beihilfen nach Artikel 4 AGVO. Dies sind 15 Millionen Euro pro Vorhaben für experimentelle Entwicklung, 20 Millionen Euro pro Vorhaben für industrielle Forschung bzw. 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben für Innovationscluster. Die Förderquoten sind abhängig von Antragsteller und Vorhaben. Details können der Förderrichtlinie in Kapitel 5 entnommen werden.

Fristen

Stichtage für die Skizzeneinreichung sind jeweils der 31.03. und 30.09. eines Jahres; Geltungsdauer: 31.12.2024