Ansprechstellen | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), KfW Bankengruppe |
Internet | KfW 270 |
Antragsteller | Für Vorhaben im Inland:
Für Vorhaben im Ausland:
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Förderungen | Gefördert werden Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (Kredite, Zulagen und Zuschüsse) ist möglich. Für Anlagen zur Stromerzeugung (z.B. Photovoltaik-, Windkraft- oder KWK-Anlagen) ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer staatlichen Förderung in Gestalt einer Einspeisevergütung, zum Beispiel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, möglich. |
Förderhöhe | Darlehen in Höhe von bis zu 150 Mio. € und max. 100 % der förderfähigen Investitionen. |
Konditionen | Den individuellen Zinssatz ermittelt die Bank des Antragstellers anhand seines Standorts, seiner wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität seiner Sicherheiten. Stand September 2024 wurden Zinssätze ab 5,21 % eff. Jahreszins gewährt. |
Fristen | keine Fristen |
Verwandte Suchbegriffe | Wärmenetze, Wärmespeicher, Windenergie, Onshore, Photovoltaik, Fotovoltaik, PV, Solar, Freifläche, Aufdach, Biomasse, Biomethan, Wärmepumpe, Holzpellets, Hackschnitzel |