Ansprechstellen | Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW) |
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Antragsteller | Städte, Gemeinden, Gemeindeverwaltungsverbände, Landkreise, Zweckverbände und Träger der Regionalplanung in Baden-Württemberg. |
Förderungen | Gegenstand der Förderung sind innovative Vorhaben, die in besonderem Maße den Zielen der qualitätsvollen Innenentwicklung, der Flächeneffizienz bzw. Flächensuffizienz, dem „Flächen gewinnen“ sowie der Schaffung attraktiver, kompakter Siedlungsmuster mit zukunftsweisenden ressourceneffizienten Strukturen Rechnung tragen: Teil A: Kommunale Flächenmanager*in zur Aktivierung innerörtlicher Flächen für Wohnzwecke Teil B: |
Förderhöhe | Zuschuss bis zu 50 Prozent (in begründeten Fällen höher) der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (Regelfördersatz), höchstens jedoch 100.000 Euro brutto. Personal- oder Dienstleistungskosten (Flächenmanager*in) werden grundsätzlich bis zu 50 Prozent, höchstens jedoch mit 40.000 Euro pro Jahr und für bis zu 3 Jahre, bezuschusst. |
Fristen | Frist der Ausschreibung 2024 war am 31.05.2024 |
Verwandte Suchbegriffe | Personalstellen |