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Förderrichtlinie Elektromobilität

Gefördert werden 1. kommunale E-Mobilitätskonzepte, 2. die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und dazugehöriger Ladeinfrastruktur sowie 3. Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Der Fördersatz ist abhängig vom Beihilferecht.

Ansprechstellen

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), Projektträger Jülich (PtJ)

Internet

Förderrichtlinie Elektromobilität

Antragsteller

Kommunen, kommunale Zweckverbände, Unternehmen und sonstige kommunale Einrichtungen, Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen

Förderungen

1. Kommunale Elektromobilitätskonzepte
2. Fahrzeugbeschaffung (vollelektrische Fahrzeuge) und Ladeinfrastruktur (im Zusammenhang mit den nach dieser Richtlinie beantragten Fahrzeugen)
3. Forschung und Entwicklung

Förderhöhe

abhängig von Art des Vorhabens:
1. für kommunale Antragsteller bis 80 %, für Unternehmen je nach Größe nur 50 %; förderfähige Ausgaben bei maximal 100.000 Euro netto
2.  für kommunale Antragsteller bis zu 90 % der Investitionsmehrkosten; bei Unternehmen bzw. Förderung nach AGVO i.d.R. 40 %, für KMU ggf. 50 %; Aufruf bis 20.04.2023: gefördert werden Vorhaben ab 15.000 Euro netto und bis zu 1.000.000 Euro (netto) pro Antragsteller.
3. maximaler Fördersatz abhängig von Beihilferecht und Art des Antragstellers. Für Gebietskörperschaften und gemeinnützigen Organisationen bis zu 80 %.

Fristen

derzeit kein offener Aufruf, Geltungsdauer Förderrichtlinie: 31.12.2025

Verwandte Suchbegriffe

Elektromobilität, E-Mobilität, Elektrofahrzeuge, Ladeinfrastruktur, Fahrzeugflotten, Ladesäulen, Luftreinhaltung