Ansprechstellen | Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), KfW-Bankengruppe |
Internet | |
Antragsteller | Unternehmen und Einzelunternehmer der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden; Freiberufler; Unternehmen mit mindestens 50-prozentigem kommunalem Gesellschafterhintergrund und gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund. |
Förderungen | 1. Klimafreundliche Fahrzeuge für die Personenbeförderung und leichte Nutzfahrzeuge |
Förderhöhe | Kredit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, in der Standardvariante max. 50 Mio. Euro pro Vorhaben und Antragsteller. In der Individualvariante Kredit zu individuellen Konditionen ab 25 Mio. Euro pro Vorhaben. |
Fristen | keine Fristen |