Junges Wohnen – Modernisierung von Wohnheimplätzen

Die Förderlinie „Junges Wohnen“ ergänzt die Angebote der sozialen Wohnraumförderung. Sie knüpft an eine gleichnamige Initiative des Bundes an: Deren Ziel ist es, die Wohnsituation von Studierenden und Auszubildenden durch Wohnheimplätze zu verbessern.

AnsprechstellenMinisterium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW)
InternetModernisierung Junges Wohnen
AntragstellerEigentümer von Wohnheimen in Baden-Württemberg
FörderungenGefördert wird die Modernisierung von Plätzen in Wohnheimen.
Förderfähig sind investive, bauliche Modernisierungsmaßnahmen, die
- den Gebrauchswert der Wohnheimplätze nachhaltig erhöhen,
- die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern,
- nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken oder
- die Barrierefreiheit des Wohnheimplatzes herstellen.
Instandsetzungen, die durch die Modernisierung verursacht werden, gelten als Modernisierung.
FörderhöheDie Zuwendung soll als Zuschuss gewährt werden. Die Verwendung des Zuschusses für Zinsverbilligungen von Darlehen Dritter ist zulässig.
Der Zuschuss hat eine Höhe von bis zu
- 31.500 Euro je Wohnheimplatz in einem Einzelzimmer und
- 18.200 Euro je Wohnheimplatz in einem Doppelzimmer.
Fristen

Förderanträge können fortlaufend bei der Bewilligungsstelle, der L-Bank eingereicht werden: E-Mail: mietwohnungsbau@l-bank.de

Die Fördergrundlage ist als „vorläufige“ bezeichnet, was keine Auswirkungen auf ihre Wirksamkeit hat. Sie soll unter Einbeziehung von Erfahrungen aus den jetzt ermöglichten Förderentscheidungen im Laufe der zweiten Hälfte des Jahres 2025 durch eine inhaltlich längerfristig angelegte Verwaltungsvorschrift förmlich ersetzt werden. Bis dahin gilt diese vorläufige Fördergrundlage. Eine Förderlücke wird dadurch somit keinesfalls entstehen.