Ansprechstellen | Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW) |
Internet | Modernisierung Junges Wohnen |
Antragsteller | Eigentümer von Wohnheimen in Baden-Württemberg |
Förderungen | Gefördert wird die Modernisierung von Plätzen in Wohnheimen. Förderfähig sind investive, bauliche Modernisierungsmaßnahmen, die - den Gebrauchswert der Wohnheimplätze nachhaltig erhöhen, - die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern, - nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken oder - die Barrierefreiheit des Wohnheimplatzes herstellen. Instandsetzungen, die durch die Modernisierung verursacht werden, gelten als Modernisierung. |
Förderhöhe | Die Zuwendung soll als Zuschuss gewährt werden. Die Verwendung des Zuschusses für Zinsverbilligungen von Darlehen Dritter ist zulässig. Der Zuschuss hat eine Höhe von bis zu - 31.500 Euro je Wohnheimplatz in einem Einzelzimmer und - 18.200 Euro je Wohnheimplatz in einem Doppelzimmer. |
Fristen | Förderanträge können fortlaufend bei der Bewilligungsstelle, der L-Bank eingereicht werden: E-Mail: mietwohnungsbau@ l-bank.de Die Fördergrundlage ist als „vorläufige“ bezeichnet, was keine Auswirkungen auf ihre Wirksamkeit hat. Sie soll unter Einbeziehung von Erfahrungen aus den jetzt ermöglichten Förderentscheidungen im Laufe der zweiten Hälfte des Jahres 2025 durch eine inhaltlich längerfristig angelegte Verwaltungsvorschrift förmlich ersetzt werden. Bis dahin gilt diese vorläufige Fördergrundlage. Eine Förderlücke wird dadurch somit keinesfalls entstehen. |
Junges Wohnen – Modernisierung von Wohnheimplätzen
