Klimamoorschutz – Information und Steuerung (InAWi)­­

InAWi soll entscheidend dazu beitragen, dass der Transformationsprozess hin zur Wiedervernässung in Moorregionen planvoll, strukturiert und koordiniert gelingt. Akteur*innen und Betroffene vor Ort sollen unterstützt werden, die Potenziale der Wiedervernässung zu untersuchen und konkrete Wiedervernässungsprojekte anzustoßen.

AnsprechstellenBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG), Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz
Internet

InAWi

Förderaufruf

Antragsberechtigte

Unterschiedlich je nach Förderschwerpunkt (FSP)

  • FSP 1: alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.
  • FSP 2 und 3: Gebietskörperschaften und ihre Einrichtungen (unter anderem Landesverwaltungen und Kommunen wie Landkreise, Gemeinden, Bezirke der Stadtstaaten), Verwaltungsgemeinschaften, Ämter, Zweckverbände und Wasser- und Bodenverbände als Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten und Stiftungen der Länder. Für Vorhaben von Antragstellenden, die keine Gebietskörperschaften sind, ist eine Einverständniserklärung der zuständigen Gebietskörperschaft(en) vorzulegen, für FSP 3 außerdem des/der zuständigen Landes/Länder.
  • FSP 4. Vereine, Verbände, Initiativen und Organisationen, die im Natur- oder Umweltschutz bzw. in der Land- und Forstwirtschaft nachweislich in Deutschland länderübergreifend tätig sind.
Förderungen

InAWi soll entscheidend dazu beitragen, dass der Transformationsprozess hin zur Wiedervernässung in Moorregionen planvoll, strukturiert und koordiniert gelingt. Akteur*innen und Betroffene vor Ort sollen unterstützt werden, die Potenziale der Wiedervernässung zu untersuchen und konkrete Wiedervernässungsprojekte anzustoßen. 

Die Förderung im Rahmen dieser Förderrichtlinie umfasst folgende Förderschwerpunkte (FSP):

  • FSP 1: Information und Aktivierung in den Moorregionen
    • FSP 1.1: Informationsmaßnahmen
    • FSP 1.2a: Qualifizierungsmaßnahmen – Entwicklung und Durchführung
    • FSP 1.2b: Qualifizierungsmaßnahmen - Inanspruchnahme
  • FSP 2: Moorbodenschutz-Konzepte
  • FSP 3: Moorbodenschutzmanagement (Personalstellen)
  • FSP 4: Länderübergreifende Strategien zum Moorbodenschutz in Deutschland (Antragsfenster seit 01.05.2025 geschlossen)
Förderhöhe

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss bewilligt. Die Förderquote beträgt für FSP 1 bis 3 max. 90 % und für FSP 4 max. 80 %. Es bestehen folgende Obergrenzen und Bewilligungszeiträume:

  • FSP 1: 250.000 Euro über bis zu 3 Jahre
  • FSP 2: 200.000 Euro über bis zu 5 Jahre
  • FSP 3: Personal- und Sachausgaben über bis zu 7 Jahre
  • FSP 4: 200.000 Euro über bis zu 3 Jahre (Antragsfenster seit 01.05.2025 geschlossen)
Fristen

Anträge zu FSP 1 bis 3 können bis zum 31.Dezember 2027 eingereicht werden.

Für FSP 4 ist das Antragsfenster seit 01.05.2025 geschlossen

Laufzeit der Förderrichtlinie bis 31.12.2027