Ansprechstellen | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), KfW Bankengruppe |
Internet | KfW 293 |
Antragsteller | kommunale Unternehmen, Unternehmen, Freiberufler |
Förderungen | Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen in mittelständischen Unternehmen angelehnt an die EU-Taxonomie für klimafreundliche Aktivitäten. Gefördert werden Investitionen in die Errichtung, den Erwerb sowie die Modernisierung von Anlagen: |
Förderhöhe | zinsgünstiger Kredit bis 25 Mio. € und bis zu 100 % der Investitionen. Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (Kredite, Zulagen und Zuschüsse) ist unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen möglich. Für Anlagen zur Stromerzeugung (zum Beispiel Photovoltaik, Windkraftanlagen, KWK-Anlagen) ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer KfW-Förderung und einer staatlichen Förderung in Gestalt einer Einspeisevergütung, zum Beispiel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, für dieselben förderfähigen Kosten nicht möglich. |
Fristen | keine Fristen |
Verwandte Suchbegriffe | Erneuerbare Energien, Photovoltaik, Fotovoltik, PV, Solar, Freifläche, Aufdach, Biomasse, Biomethan, Wasserstoff, Elektro-Fahrzeuge, Stromnetze, Speicher, Wärmenetze, Kraft-Wärme-Kopplung, Radwege, Schienen, Güterverkehr, Datenverarbeitung, nachhaltige Mobilität |