| Ansprechstellen | Bundesministerium für Verkehr (BMV) |
| Internet | Förderaufruf für nachhaltige urbane Mobilitätspläne |
| Antragsteller | Deutschen Städte und Gemeinden sowie Landkreise, kommunale Unternehmen und Zweckverbände, an denen eine deutsche Stadt, Gemeinde oder ein Landkreis beteiligt sind. |
| Förderungen | Erstellung und Fortschreibung von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen in Kommunen und durch kommunale Zusammenschlüsse sowie prozessbegleitende Maßnahmen wie Status-quo-Analysen, Verkehrsmodellierungen, Beteiligungsverfahren, Personalstellen, externe Planungsleistungen, Wirkungsermittlung/Evaluation, Datenerhebung und Qualitätsmanagement. |
| Förderhöhe | Der Basisfördersatz beträgt 75 Prozent (90 Prozent für finanzschwache Kommunen). Die Kombination mit öffentlichen Fördermitteln ist zulässig, sofern ein zu erbringender Eigenanteil von 10 Prozent erhalten bleibt. |
| Fristen | Skizzeneinreichung bis 01.06.2026; Laufzeit bis 30.06.2029. |
| Verwandte Suchbegriffe | Mobilitätsplan, Konzepte, Pläne |
Nachhaltige urbane Mobilitätspläne