Ansprechstellen | Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) |
Internet | |
Antragsteller | Deutschen Städte und Gemeinden sowie Landkreise und Zweckverbände, an denen eine deutsche Stadt, Gemeinde oder ein Landkreis beteiligt sind |
Förderungen | Erstellung und Fortschreibung von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen in Kommunen und durch kommunale Zusammenschlüsse sowie prozessbegleitende Maßnahmen wie beispielsweise Verkehrsmodellierung, Schaffung struktureller Rahmenbedingungen, Personalstellenschaffung oder Beteiligungsverfahren |
Förderhöhe | Der Basisfördersatz beträgt 65 Prozent (80 Prozent für finanzschwache Kommunen). Die Kombination mit öffentlichen Fördermitteln ist zulässig, sofern ein zu erbringender Eigenanteil von 10 Prozent erhalten bleibt. |
Fristen | 19.07.2024 |
Verwandte Suchbegriffe | Mobilitätsplan, Konzepte, Pläne |