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Nachhaltigkeitsberatung in Kommunen

Die LUBW bezuschusst Kommunen, die sich zu unterschiedlichen Nachhaltigkeitsthemen von Expertinnen und Experten beraten lassen möchten.

Ansprechstellen

Ministerium für Umwelt, Klima und Energie­wirt­schaft Baden-Württemberg (UM), Nachhaltigkeitsbüro der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)

Internet

Nachhaltigkeitsberatung

Antragsteller

Kommunen

Förderungen

Nachhaltigkeitsberatungen mittels externer Beratung in folgenden Bereichen:
1. Perspektivberatung (Pflichtmodul; Ziel ist Erstellen eines Fachberichts mittels externer Beratung)
2. Erstellung bzw. Fortschreibung von kommunalen Nachhaltigkeitsberichten (N!-Bericht)
3. Erstellung nachhaltiger kommunaler Entwicklungskonzepte und –strategien
4. Begleitung umfassender kommunaler Nachhaltigkeitsprozesse (Kommunales Nachhaltigkeitsmanagement)
5. Beratung und Begleitung von kommunalen Planungen, Konzepten und Prozessen in Richtung Nachhaltigkeit
6. Begleitung regionaler oder interkommunaler Nachhaltigkeitsprozesse (Konvois)
7.Nachhaltigkeitswerkstätten
8. Beratung zur nachhaltigen Beschaffung
9. Beratung zum N!-Check

Förderhöhe

für 1: max. 16 Stunden
für 2: bei erstmaliger Erstellung max. 50 Stunden, bei Fortschreibungen max. 30 Stunden
für 3 und 5: max. 40 Stunden
für 4: max. 50 Stunden
für 6: max. 80 Stunden
für 7: max. 1.500 €
für 8: max. 30 Stunden
für 9: max. 6 Stunden
(Berechnungsgrundlage: max. 80 € netto pro Stunde)

Fristen

keine Fristen