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Regiobuslinien

Ziel ist, abseits gelegene Mittel- und Unterzentren mittels Regiobuslinien an das Schienennetz anzubinden und die Lücken im öffentlichen Personennahverkehr zwischen benachbarten Ober- und Mittelzentren zu schließen. Regiobusse ergänzen den Stundentakt auf der Schiene und unterstützen das Nahverkehrsangebot in der Fläche.

Ansprechstellen

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (nvbw)

Internet

Regiobuslinien

Antragsteller

Stadt- und Landkreise bzw. die Aufgabenträger gemäß § 6 ÖPNVG sowie kommunale Zusammenschlüsse, die die Funktion der Aufgabenträger übernehmen.

Fördergegenstand

Gefördert werden Vorhaben zur Errichtung weiterer attraktiver Regiobuslinien sowie die Verlängerung bestehender Linien. Förderfähig sind Verkehrsleistungen im Betrieb von Linien des straßengebundenen ÖPNV mit Kraftfahrzeugen, die den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ergänzen:

1. Anbindung von Mittelzentren, Unterzentren, Verkehrsflughäfen und Nationalparks an den SPNV, in der Regel in ein benachbartes Mittel-/Oberzentrum oder, sofern nähergelegen, an eine andere geeignete Zugangsstelle des SPNV. Die kommunalen Aufgabenträger der Nationalparklinien Schwarzwald können ein zusätzliches Kontingent an Verstärkerfahrten zur Auffüllung des Grundtaktes beantragen.

2. Schließen räumlicher Lücken im Netz des SPNV zwischen Oberzentren, Mittelzentren und Verkehrsflughäfen

Förderhöhe

i. d. R. 50 % (im Einzelfall bis zu 60 %) der durch die Einrichtung, Verlängerung oder Verstärkung der Regiobuslinie bzw. des damit verbundenen Bedienungsstandards entstehenden Kostenunterdeckung. Die maximalen Fördersätze je Kilometer wurden mit der Richtlinie 2022 um 20 Cent erhöht.

VoraussetzungenRegiobuslinien verkehren mindestens im Stundentakt, im Verdichtungsraum und in der beruflichen Hauptverkehrszeit kann ein Halbstunden- oder sogar ein Viertelstundentakt durch die kommunalen Aufgabenträger freiwillig eingerichtet und gefördert werden. Auf den Regiobuslinien verkehren schnelle und für die Fahrgäste komfortable Busse, die mit Klimaanlage, Niederfluranteil, WLAN und USB-Steckdosen ausgestattet sind. Sie fahren an Wochentagen in der Zeit von 5 Uhr bis 24 Uhr, an Samstagen von 6 Uhr bis 24 Uhr und an Sonntagen von 7 Uhr bis 24 Uhr mindestens jeweils im Stundentakt.

Fristen

Förderanträge sind im Zeitraum vom 1. Februar bis 31. Mai eines laufenden Jahres beim Ministerium für Verkehr einzureichen. Sie können bis zu 23 Monate vor einer möglichen Betriebsaufnahme eingereicht werden.