Ansprechstellen | Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (nvbw) |
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Antragsteller | Stadt- und Landkreise bzw. die Aufgabenträger gemäß § 6 ÖPNVG sowie kommunale Zusammenschlüsse, die die Funktion der Aufgabenträger übernehmen. |
Fördergegenstand | Gefördert werden Vorhaben zur Errichtung weiterer attraktiver Regiobuslinien sowie die Verlängerung bestehender Linien. Förderfähig sind Verkehrsleistungen im Betrieb von Linien des straßengebundenen ÖPNV mit Kraftfahrzeugen, die den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ergänzen: 2. Schließen räumlicher Lücken im Netz des SPNV zwischen Oberzentren, Mittelzentren und Verkehrsflughäfen |
Förderhöhe | Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung pro gefahrenen Fahrplankilometer. Der Festbetrag wird individuell je Maßnahme bemessen. Bei Regiobuslinien, die bereits durch das Förderprogramm „Regiobuslinien“ gefördert werden und einen Folgeantrag stellen, erfolgt die Berechnung des Zuschusses auf Grundlage einer differenzierten Erlösprognose. Detaillierte Informationen können der Technischen Richtlinie zum Förderprogramm entnommen werden. |
Voraussetzungen | Regiobuslinien verkehren mindestens im Stundentakt, im Verdichtungsraum und in der beruflichen Hauptverkehrszeit kann ein Halbstunden- oder sogar ein Viertelstundentakt durch die kommunalen Aufgabenträger freiwillig eingerichtet und gefördert werden. Auf den Regiobuslinien verkehren schnelle und für die Fahrgäste komfortable Busse, die mit Klimaanlage, Niederfluranteil, WLAN und USB-Steckdosen ausgestattet sind. Sie fahren an Wochentagen in der Zeit von 5 Uhr bis 24 Uhr, an Samstagen von 6 Uhr bis 24 Uhr und an Sonntagen von 7 Uhr bis 24 Uhr mindestens jeweils im Stundentakt. |
Fristen | Das novellierte Förderprogramm ist am 14. Mai 2024 veröffentlicht worden. Sie können Ihre Anträge auf Regiobusförderung im Zuge einer verlängerten Antragsperiode noch bis zum 31. Juli 2024 einreichen. |