Ansprechstellen | Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW), Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH |
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Antragsteller | Kommunen |
Förderungen | Kommunale Aktivitäten im Bereich der Beratung und Vermittlung, die zur Wiedervermietung von leerstehendem Wohnraum geführt haben. Es muss sich um einen Leerstand handeln, der bereits bei Inkrafttreten des Förderprogramms und zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 9 Monate bestand. |
Förderhöhe | Die Prämie beträgt zwei Nettomonatskaltmieten, maximal 2.000 Euro je weitervermieteter Wohnung. |
Fristen | Anträge sind innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Mietvertrages bei der Landsiedlung zu stellen. Das Förderprogramm ist bis zum 31.12.2023 befristet. |
Verwandte Suchbegriffe | Suffizienz |