Uhrzeit: 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Referent: Dr. Steffen Kircher, Rechtsanwalt, Kanzlei Menold Bezler
Kommunen, die eigene Flächen für die Errichtung und den Betrieb von Freiflächen-Photovoltaikanlagen verpachten möchten, stehen vor zahlreichen rechtlichen und praktischen Fragen: Was muss im Pachtvertrag geregelt werden? Wie lassen sich Laufzeit und Pachtentgelt vereinbaren? Und wie können die erforderlichen Nutzungsrechte über die lange Projektlaufzeit hinweg abgesichert werden?
Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH stellt in dieser einstündigen Veranstaltung den Musterpachtvertrag für Freiflächen-Photovoltaik vor. Das Vertragsmuster ist in Zusammenarbeit mit dem Städtetag Baden-Württemberg und dem Neckarenergieverband (NEV) entstanden. Es bietet eine strukturierte Grundlage für die Vorbereitung von Vertragsverhandlungen und die Gestaltung von Pachtverhältnissen für Freiflächen-PV-Anlagen.
Die Kanzlei Menold Bezler hat den Leitfaden erstellt und rechtlich ausgearbeitet. Im Mittelpunkt stehen die wesentlichen Inhalte und Anwendungsmöglichkeiten des Musterpachtvertrags. Behandelt werden unter anderem:
- Vertragsgegenstand und Nutzung der Flächen
- Genehmigungen und damit verbundene Pflichten
- Laufzeiten und Pachtentgelte
- Kündigungsrechte
- die grundbuchrechtliche Absicherung der Nutzungsrechte
- Regelungen im Zusammenhang mit der Finanzierung von PV-Projekten
Zusätzlich geht es um zwei wichtige ergänzende Vorlagen: die Pächterzustimmung, mit der bei bereits verpachteten Flächen die Zustimmung bestehender Pächterinnen und Pächter eingeholt werden kann, sowie die Muster-Dienstbarkeit zur grundbuchrechtlichen Absicherung der Nutzungsrechte des Projektierers oder Anlagenbetreibers, beispielsweise für Wegerechte.
Im Anschluss an den Vortrag bietet eine 25-minütige Fragerunde die Möglichkeit, konkrete Fragen aus der kommunalen Praxis einzubringen und mit dem Referenten zu diskutieren.
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Vertreterinnen und Vertreter von Städten, Gemeinden und Landkreisen, die Flächen für Freiflächen-Photovoltaik verpachten oder dies künftig planen. Darüber hinaus sind regionale Energieagenturen, Projektentwickler, Stadtwerke, Flächeneigentümer/innen sowie weitere Akteure im Bereich Freiflächen-Photovoltaik herzlich eingeladen.
Wichtiger Hinweis: Der Musterpachtvertrag ist eine unverbindliche Orientierungs- und Formulierungshilfe. Er sollte nicht unverändert übernommen, sondern an die konkrete Projektgestaltung angepasst und vor der Verwendung auf seine Aktualität geprüft werden. Eine individuelle Rechts- oder Steuerberatung ersetzt das Vertragsmuster nicht.
Interessierte finden den Musterpachtvertrag für Freiflächen-Photovoltaikanlagen einschließlich der zugehörigen Anlagen auf den Seiten von Erneuerbare BW.