Unsere Themen
- Kommunaler Klimaschutz
- Energiemanagement
- Contracting
- Wärmewende
- Zukunft Altbau
- Photovoltaik
- Nachhaltige Mobilität
Ansprechstellen | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM), L-Bank |
Internet | |
Antragsteller
| Kommunen; kommunale Zusammenschlüsse, Stiftungen und Unternehmen (nicht antragsberechtigt für 3.); KMU; Träger von Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, stationären Einrichtungen und Studentenwohnheimen; Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen des öffentlichen Rechts; Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen; Vereine; gemeinnützige Stiftungen, natürliche Personen |
Förderungen | 1. Erneuerung von Heizungsanlagen |
Förderhöhe | 50 €/t CO2, max. Grundfördersatz: 30 %, max. Fördersatz: 50,8 % (diverse Förderboni für Klimaschutzaktivitäten zzgl. für nachhaltiges und energieeffizientes Bauen gemäß NBBW bzw. KfW-Standards), absolut: max. 200.000 € |
Fristen | 30.11.2022 Aktueller Hinweis: „Aufgrund der Corona-Pandemie und der Abwicklung der damit verbundenen Hilfen kann die L-Bank derzeit noch keine Anträge im Rahmen des Förderprogramms VwV Klimaschutz-Plus entgegennehmen oder dazu Auskunft geben. Wir bitten Sie daher um Geduld. Es ist vorgesehen, dass ab Mitte 2021 mit der Antragsbearbeitung begonnen werden kann und Auskünfte erteilt werden können. Über den konkreten Starttermin werden wir entsprechend informieren.“ |
Dokumente | |
Auswertungen der Programmrunden | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 | 2015 | 2014 | 2013 | 2012 | 2011 | 2010 | 2009 | 2008 | 2007 | 2006 | 2005 | 2004 | 2002/2003 |